Lizenzpflicht für Online-Handelsplattformen
Betreiber von Online-Handelsplattformen sollten ein stärkeres Risikobewusstsein für aufsichtsrechtliche Fallstricke mit Blick auf ihre Bezahlsysteme entwickeln. Hintergrund ist ein Beziehungsgeflecht, wie es häufig auch bei namhaften Unternehmen anzutreffen ist.
Dabei vermittelt die Plattform einerseits die schnelle Abwicklung eines Kaufs bzw. Verkaufs von Waren und Dienstleistungen zwischen ihren Kunden im Internet. Darüber hinaus fungiert sie oft auch als Zahlstelle: In diesem Kontext zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht unmittelbar an den Verkäufer, sondern es wird ein Konto des Plattformbetreibers zwischengeschaltet. Für diese Vermittlungstätigkeit behalten die Plattformen in vielen Fällen direkt eigene Provisionen ein. „Nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) ist diese Form der Zahlungsvermittlung ein Finanztransfergeschäft und damit lizenzierungspflichtig“, erläutert Anna Izzo-Wagner, Expertin für Bank- und Bankaufsichtsrecht bei Taylor Wessing. Das ZAG trat Ende Oktober 2009 in Kraft und dient der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie.
In der Praxis werden diese Geschäftsmodelle verstärkt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) geprüft. Doch was passiert, wenn ein solcher Zahlungsdienst ohne die ZAG-Erlaubnis betrieben wird? Dies kann zu einschneidenden, auch strafrechtlichen Konsequenzen bis hin zu Freiheitsstrafen führen. „Um derartige Folgen zu vermeiden, sollten Betreiber von E-Commerce-Plattformen genau prüfen, welche Zahlungswege im Geschäftsmodell beabsichtigt sind und ob eine der ZAG-Ausnahmen, wie etwa für Handelsvertreter, greift. Falls erforderlich, ist rechtzeitig eine Lizenz zu beantragen“, so Izzo-Wagner.
Umschifft werden kann das Problem auch nicht vollständig dadurch, dass sich die Plattformen dritter Zahlungsdiensteanbieter bedienen, die bereits über eine ZAG-Lizenz in Deutschland oder in Europa (wie z. B. Paypal) verfügen. So hatte etwa das Landgericht Köln 2011 folgenden Fall zu entscheiden: Die Betreiberin eines Online-Portals für Essenslieferungen nahm die Zahlungen der Besteller entgegen und gab sie an den Lieferdienst weiter. Allerdings vereinnahmte sie die Kaufpreise unmittelbar über Paypal und rechnete erst in einem zweiten Schritt monatlich mit den Lieferanten ab. Hierin sah das Gericht ein Finanztransfergeschäft – und bejahte die Lizenzierungspflicht nach dem ZAG.
ARTIKEL DIESER AUSGABE
centrotherm – Weg für Sanierung frei
Gleich von zwei Seiten hat die Sozietät Noerr die Sanierung und Rekapitalisierung des in finanzielle Schieflage geratenen Solaranlagenbauers und Zulieferers centrotherm begleitet. Die... mehr
Stelldichein der Kanzleien beim Börsengang der LEG Immobilien
Die LEG Immobilien AG hat ihren Börsengang mit der Erstnotierung am 1.2.13 an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgreich abgeschlossen. Gleich fünf Sozietäten haben im Rahmen dieses... mehr
Funkwerk wechselt das Segment
Der Kommunikationssystemanbieter Funkwerk hat den Wechsel vom regulierten Markt an der Börse Frankfurt in das Freiverkehrssegment m:access der Börse München beschlossen. Als Grund nennt... mehr
S.A.G. Solarstrom betritt mit Heuking geschäftliches Neuland
Ein Team der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek um den Kölner Partner Mirko Sickinger (Gesellschaftsrecht) hat die S.A.G. Solarstrom AG beim Erwerb und der anschließenden Veräußerung... mehr
Autozulieferer Dagro geht komplett an die Eissmann-Gruppe
Der Insolvenzverwalter Rolf Rombach hat seinen Anteil von 74% an dem thüringischen Automobilzulieferer Drago Eissmann Automotive an die schwäbische Eissmann Group Automotive verkauft. mehr
Bundeskartellamt verhängt Bussgelder gegen Süsswarenhersteller
"Das Bundeskartellamt hat die Bußgeldverfahren gegen Markenhersteller von Süßwaren abgeschlossen. Gegen insgesamt elf Unternehmen sowie deren verantwortliche Vertriebsmitarbeiter wurden... mehr
Bundesrat will Verbraucherrechte stärken
"Der Bundesrat will den Verbraucherschutz mit Blick auf so genannte Schrottimmobilien verbessern und hat Ende Januar einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (Drs.... mehr
Öffentliche Hand muss auf Energieeffizienz achten
Die Bundesregierung hat am 16.1.13 beschlossen, die Geltung der „Allgemeinen Vorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen“ (AVV-EnEff) zu verlängern.... mehr
Regierung plant Beschränkung von Spruchverfahren auf eine Instanz
Das Bundesjustizministerium möchte die Dauer von Spruchverfahren deutlich verkürzen: Spruchverfahren sollen dazu nicht mehr beim Landgericht beginnen, sondern direkt beim Oberlandesgericht... mehr
Beiten Burkhardt verstärkt sich im Öffentlichen Wirtschaftsrecht
"Die Sozietät Beiten Burkhardt baut die Beratungspraxis im Öffentlichen Wirtschaftsrecht am Standort Frankfurt mit Hans von Gehlen aus. Der Vergaberechtler ist zum 1.2.13 als Salary-Partner... mehr