Iran – Marktöffnung bietet Chancen

Die Europäische Union, die USA und die Vereinten Nationen haben angekündigt, die seit 2006 gegen Iran verhängten Sanktionen schrittweise aufzuheben. Der deutschen Wirtschaft steht damit die Tür zu einem attraktiven Markt offen. Allerdings gelten immer noch Sanktionen, die den Handel mit Iran einschränken. Erst kürzlich haben die USA neue Sanktionen verhängt. Verstöße gegen die Regelungen werden streng verfolgt. Für deutsche Unternehmen würden sich im Iran mittelfristig ausgezeichnete Geschäftschancen eröffnen, insbesondere im Energiesektor und der Industrie, erklärt Christian Rödl, Vorsitzender der Geschäftsleitung von Rödl & Partner.

Iran ist mit knapp 80 Millionen Einwohnern und einem hohen Investitionsrückstau ein lukrativer Markt. Es bestehen aber immer noch Beschränkungen. Unverändert gelten etwa Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen (VO 359/2011). Ebenso sind auf Grund dieser Verordnung Exportverbote und Genehmigungspflichten für bestimmte Produkte im Telekommunikationsbereich in Kraft. Auch das Waffenembargo wird aufrechterhalten. Der Export von Dual-Use-Gütern und bestimmter Güter aus dem Bereich der Raketentechnologie bzw. Trägertechnologie ist auch künftig genehmigungspflichtig bzw. verboten. Voraussetzung für ein erfolgreiches Iran-Engagement sei eine Sanktions-Compliance. Geschäftspartner müssten geprüft und Veränderungen im Sanktionsregime genau beobachtet werden, betont José Campos Nave, der die Beratung von Rödl & Partner im Nahen Osten verantwortet. Mit der Wiener Vereinbarung vom Juli 2015 wurden zwar die Weichen für eine Rückkehr Irans in den Weltmarkt gestellt, der vereinbarte „snap back““-Mechanismus der Vereinten Nationen ermöglicht aber eine Rückkehr zu den Sanktionen bei Verstößen Irans gegen die Vereinbarung.

Konkret wurden mit den kürzlich erfolgten Entscheidungen die Verbote im Bereich Rohöl und Erdölerzeugnisse, Erdgas und Petrochemische Erzeugnisse aufgehoben. Diese Produkte dürfen nun auch wieder in die EU importiert werden. Genehmigungs-/ Meldepflichten für Geldtransfers aus/in Iran wurden aufgehoben, ferner Sanktionslistungen u.a. gegen Unternehmen der iranischen Erdöl- und Erdgasindustrie, bestimmte Einrichtungen des iranischen Nuklearsektors und iranische Kredit-/Finanzinstitute. Gleichzeitig haben die USA jedoch wegen des Raketenprogramms neue Sanktionen gegen Iran verhängt. Betroffen sind Geschäftsbeziehungen mit bestimmten Unternehmen und Personen. Bislang bestehende Verbote in Bezug auf verschiedene technische Produkte wurden in eine Genehmigungspflicht umgewandelt.

Dies gilt auch für den beschränkten Bereich der Metalle und Grafite. Bei jeder Investition im Iran oder einer Ausfuhr von Produkten sind die bestehenden Sanktionen zu beachten, erklärt die Zollrechtsexpertin Isabel Ludwig von Rödl & Partner. Die Ermittlungsbehörden werden in der Übergangszeit besonders intensiv prüfen, da mit Verstößen gerechnet wird. Wichtig zu beachten ist, dass die Zollbehörden Unternehmen stets rückwirkend auf Grundlage des zum Zeitpunkt des Vorgangs geltenden Rechts untersuchen, gibt Ludwig zu bedenken. Wird ein Verstoß festgestellt, ist mit harten Strafen zu rechnen – und dies noch für einen längeren Zeitraum. Eine Verjährung der Straftaten tritt teilweise erst nach fünf Jahren ein. Für zurückliegende Sanktionsverstöße gäbe es keine Amnestie, warnt Ludwig. Es ist durchaus sinnvoll, die aktuellen Veränderungen zu nutzen, um auch Vorgänge aus der Vergangenheit anzusehen. Bei Unregelmäßigkeiten sollten die Unternehmen aktiv auf die Behörden zugehen. Dies würde  sich grundsätzlich positiv auf eine mögliche Strafe auswirken.

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