Corona-Tracking-Apps – Verschiedene Wege, ein gemeinsames Ziel
Vergleichsstudie analysiert Methoden _ Regierungen aus aller Welt legen bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie große Hoffnung auf die so genannten Tracking-Apps. Können Infizierte frühzeitig identifiziert und ihr Kontaktumfeld gewarnt werden, kann auch die Verbreitung des Virus verlangsamt werden, so die Theorie.
In der Praxis stellen sich aber noch eine ganze Reihe von Umsetzungsfragen, allen voran aus regulatorischer und datenschutzrechtlicher Sicht. Die internationale Anwaltskanzlei Norton Rose Fulbright hat dazu eine Vergleichsstudie vorgelegt, die die Pläne der COVID-19-Kontaktverfolgung in 18 Ländern – Australien, Kanada, China, Frankreich, Deutschland, Hongkong, Italien, Indonesien, Russland, Polen, Singapur, Südafrika, Thailand, den Niederlanden, der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Großbritannien und den USA – vorstellt.
Die Vergleichsstudie zeigt dabei große Unterschiede zwischen den verschiedenen nationalen Ansätzen. „Es besteht ein deutliches Spannungsfeld zwischen dem Einsatz von Technologien zum schrittweisen Ausstieg aus dem Lockdown und dem Datenschutz“, so Anna Gamvros, Partnerin im Hongkonger Büro der Sozietät. „Im Mittelpunkt dieser Debatte steht die Frage, wie die Daten von Betroffenen gesammelt und gespeichert werden. Die Verwendung von Anwendungen, die auf zentrale Datenbanken zurückgreifen, kann zusätzliche Risiken für die Privatsphäre und die Cybersicherheit mit sich bringen.“ Die Debatte über den Einsatz von Apps werde sich noch verschärfen, wenn Arbeitgeber beispielsweise von ihren Mitarbeitern vor der Rückkehr ins Büro verlangen, dass sie Technologien zur Kontaktrückverfolgung einsetzen, um die Gesundheit und Sicherheit der Belegschaft zu gewährleisten, glaubt die Datenschutzrechtlerin.
Deutschland setzt auf dezentrale Lösung
„Die Bundesregierung hat sich in Deutschland zu einer dezentralen Version durchgerungen. Das ist gut für den Datenschutz und damit für die Akzeptanz der Tracking-App“, erläutert Norton Rose-Partner Christoph Ritzer, der mit seinem Team die Untersuchung aus deutscher Sicht begleitet hat. „Denn am Ende kann die Nachverfolgung nur funktionieren, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger die App aktivieren und das Handy tatsächlich immer mitnehmen. Mit der dezentralen Datenspeicherung kann man die Ängste der Bevölkerung vor einer digitalen Nachverfolgung hoffentlich abbauen.“
Die Studie zeigt auch noch eine weitere Hürde beim erfolgreichen Einsatz der Tracking-Apps: So wie das Virus sich nicht an Grenzen hält, bieten auch nationale Lösungen nur begrenzten „Schutz“. „Der europäische Binnenmarkt verlangt nach einer grenzüberschreitenden Tracking-Lösung“, so Ritzer weiter. Die DSGVO biete dafür einen einheitlichen datenschutzrechtlichen Rahmen. Unternehmer wie Arbeitnehmer, die ihrer Tätigkeit grenzüberschreitend nachgehen, seien auf eine gesamteuropäische Lösung angewiesen. „Wenn wir die global ausgerichteten Wirtschaftsbereiche sicher wieder hochfahren wollen, ist eine internationale Lösung vorzuziehen.“
Weitere Informationen zur internationalen Vergleichsstudie finden Sie hier.
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