Gastbeitrag

Mit Twin Bond-Konzept des Bundes raus aus der Nische

Daniela Kracht
Daniela Kracht © Deutsche Finanzagentur

_ Deutschland ist auf dem Weg zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft. Der dafür nötige Transformationsprozess erfordert immense Investitionen, welche in großem Maße auch über den Kapitalmarkt finanziert werden müssen. Bereits seit vielen Jahren fördert der Bund sowohl in Europa als auch international eine nachhaltige Finanzwirtschaft. Mit der Emission von Green Bonds geht der Bund nun nicht nur den nächsten logischen Schritt, sondern leistet durch die Einführung des innovativen Twin Bond-Konzepts einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Sustainable Finance-Marktes, erläutert Daniela Kracht, Syndikus bei der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur.

Grüne Anleihen (Green Bonds) sind Wertpapiere, deren Emittenten sich verpflichten, die Emissionserlöse für anerkannte grüne Ausgaben und Investitionen zu verwenden. Ferner geht mit der Emission von Green Bonds die Verpflichtung der Emittenten einher, die Investoren im Nachgang zur Emission über die konkrete Mittelverwendung zu informieren und Informationen im Hinblick auf die nachhaltige Wirkung der Ausgaben und Investitionen zu veröffentlichen.

Der Bund hat im September 2020 erstmalig ein Grünes Bundeswertpapier emittiert und gehört nun, neben Staaten wie Frankreich und den Niederlanden, zum Kreis der staatlichen Emittenten von Green Bonds. Dieser erste Green Bond des Bundes hat eine Laufzeit von zehn Jahren, ein Volumen von 6,5 Mrd. Euro und stieß mit einer fünffachen Überzeichnung auf ein besonders hohes Investoreninteresse. Die Platzierung erfolgte im Syndikatsverfahren an ein breites Spektrum von über 185 deutschen und internationalen Investoren.

Die Regeln für das Emittieren der Green Bonds sind im Interesse maximaler Transparenz im Rahmenwerk für die Grünen Bundeswertpapiere vom 24.8.2020 (Green Bond Framework) festgeschrieben. Die Green Bonds des Bundes richten sich hier an den von der International Capital Market Association (ICMA) veröffentlichten Green Bond Principles (GBP) aus. Darüber hinaus tragen diese Wertpapiere den zentralen Punkten des Entwurfs der EU-Norm für grüne Anleihen (EU Green Bond Standard) Rechnung. So können die vom Bund verwendeten Ausgabekategorien den sechs Umweltzielen des EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Investitionen (Taxonomie) eindeutig zugeordnet werden.

Soweit so gut, mag man meinen. Diese Emissionstätigkeit ist für sich genommen noch kein Novum. Worin besteht das Alleinstellungsmerkmal des Markteintritts des Bundes in dieses Segment?

Das Twin Bond-Konzept

Um das Twin Bond-Konzept zu verstehen, muss man folgende zwei Aspekte kennen: Erstens, dass zu jedem Green Bond, den der Bund begeben wird, ein emittiertes konventionelles Bundeswertpapier als sog. Zwilling (Twin) im Markt existiert. Der Green Bond erhält die gleichen Ausstattungsmerkmale, d. h. die gleiche Laufzeit und den gleichen Kupon, wie sein konventioneller Zwilling. Beide Zwillinge haben jedoch unterschiedliche Emissionsvolumina. Das konventionelle Bundeswertpapier ist jeweils deutlich größer als der grüne Zwilling. Ferner hat jeder Zwilling eine eigene Kennnummer (ISIN), da es sich um zwei rechtlich voneinander unabhängige, eigenständige Wertpapiere handelt.

Zweitens ist es wichtig zu wissen, dass bei jeder Begebung eines Green Bonds gleichzeitig der konventionelle Zwilling in den Eigenbestand des Bundes aufgestockt wird. Das bedeutet, dass diese Emission zwar das ausstehende Volumen des konventionellen Zwillings erhöht, der Anteil aber nicht am Markt verkauft wird. Diese Aufstockung des konventionellen Zwillings erfolgt exakt in Höhe des Emissionsvolumens des Green Bonds.

Das in den Eigenbestand des Bundes aufgestockte Volumen des konventionellen Zwillings steht dem Bund zur Durchführung seiner üblichen Sekundärmarktaktivitäten zur Verfügung. Die Finanzagentur, die das Schuldenmanagement des Bundes betreibt, kann diese Wertpapiere für Repo-Transaktionen nutzen und somit die Liquidität des konventionellen Zwillings stärken. Außerdem ist die Finanzagentur in der Lage, ihren Bondhandelspartnern sog. Switch-Transaktionen anzubieten. Dabei handelt es sich um kombinierte Kauf- und Verkaufstransaktionen, bei denen die Finanzagentur den grünen Zwilling ankauft und im Gegenzug den konventionellen Zwilling verkauft. Die Finanzagentur wird jederzeit zur Ausführung dieser Switch-Transaktionen in der Lage sein, da das im Eigenbestand des Bundes verfügbare Volumen des konventionellen Zwillings dem ausstehenden Volumen des grünen Zwillings entspricht. Durch diese Konstruktion soll erreicht werden, dass sich die sehr gute Handelbarkeit des konventionellen Zwillings auf den grünen Zwilling überträgt.

Warum Handelbarkeit der Green Bonds so wichtig ist

Der Bund ist der Benchmark-Emittent in der Eurozone und seine Anleihen dienen als Zinsreferenz für andere Zinsprodukte im Euroraum. Der Kapitalmarktauftritt des Bundes im konventionellen Segment zeichnet sich durch ein hohes Maß an Vorhersehbarkeit, Transparenz und Verlässlichkeit aus. Die Investoren schätzen neben der Kreditwürdigkeit des Bundes insbesondere die hohe Liquidität der Bundeswertpapiere, d. h. den Umstand, dass sie jederzeit in der Lage sind, Bundeswertpapiere in großen Volumina am Markt zu kaufen und zu verkaufen. Der Benchmark-Status des Bundes und die damit einhergehende hohe Nachfrage nach Bundeswertpapieren führen letztlich dazu, dass der Bund sich zu vergleichsweise günstigen Konditionen am Kapitalmarkt refinanzieren kann. Dieses hohe Gut gilt es im Interesse der Steuerzahler in Deutschland zu bewahren und zu stärken.

Bei der Einführung eines neuen Produktes bzw. beim Eintritt in ein für ihn neues Marktsegment liegt der Fokus des Bundes daher stets auf der Bewahrung und Stärkung des Benchmark-Status. Mit der Emission der Green Bonds nach dem Twin Bond-Konzept soll die gute Handelbarkeit der Green Bonds erreicht werden, welche letztlich die Benchmark-Stellung des Bundes unterstützt und stärkt.

Chance zur Weiterentwicklung

Perspektivisch plant der Bund, regelmäßig Green Bonds zu emittieren und die Zwillingsanleihen in seinen Standardlaufzeiten anzubieten. So fand die zweite Emission eines Green Bonds mit fünfjähriger Laufzeit im November statt und es konnte ein Volumen von 5 Mrd. Euro erfolgreich am Markt platziert werden. Auf diese Weise kann in überschaubarer Zeit eine grüne Zinskurve aufgebaut werden, welche sich als Zinsreferenz im Green Bond-Segment des Euroraums etablieren könnte. Ferner wird aufgrund der gleichen Ausstattungsmerkmale eines grünen und eines konventionellen Zwillings die unmittelbare Vergleichbarkeit der Kursentwicklung beider Wertpapiere im Sekundärmarkt erreicht und ggf. ein sog. Greenium sichtbar. Darüber hinaus möchte der Bund erreichen, dass sich der Kreis der Investoren, die sich im Green Bond Markt engagieren, diversifiziert. Durch das Angebot des Bundes von Green Bonds mit verschiedenen Laufzeiten können schließlich Investoren mit ganz unterschiedlichem Anlagehorizont angesprochen werden. Es ist wünschenswert und in Anbetracht des großen Kapitalaufwandes, den die Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft erfordert, essentiell notwendig, dass weitere Investoren und Emittenten in den Green Bond Markt eintreten und dazu beitragen, diesen bedeutend zu stärken und weiterzuentwickeln.

{{ name }} Chart
{{ name }} Aktie auf wallstreet:online

ARTIKEL DIESER AUSGABE

Mandat | 25. November 2020

Clifford Chance für Pfizer tätig

Während der US-Pharmariese Pfizer derzeit viel Aufmerksamkeit durch die Covid-Impfkooperation mit der Mainzer Biontech bekommt, hat sich Clifford Chance um die globale Ausgliederung und... mehr