Wirecard-Untersuchungsausschuss – BGH schafft Rechtsicherheit für Zeugen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die vom Parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Fall Wirecard verhängten Ordnungsgelder gegen drei Zeugen unwirksam sind.
Im Dezember 2020 hatten die Zeugen, darunter zwei Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY), die Aussage mit der Begründung verweigert, sie unterlägen als Berufsgeheimnisträger einer Verschwiegenheitspflicht und für eine Entbindung hiervon reichten die Erklärungen des Insolvenzverwalters sowie des amtierenden Wirecard-Vorstandes nicht aus. Der BGH sah es zwar als erwiesen an, dass ausreichende Entbindungserklärungen vorlagen und die Zeugen daher das Zeugnis nicht verweigern durften. Die verhängten Ordnungsgelder hingegen sahen die Richter als unzulässig an, da ein Verschulden der Zeugen nicht festzustellen sei.
Der BGH stützte sein Urteil vor allem darauf, dass eine höchstrichterliche Entscheidung zu der Rechtsfrage fehlte und mehrere Oberlandesgerichte dazu unterschiedliche Auffassungen vertreten hatten. Bei EY wird das Urteil mit Erleichterung aufgenommen. Die Rechtslage sei nun geklärt und jeder geladene EY-Zeuge könne und werde auch aussagen.
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