OLG Düsseldorf entscheidet zur Besicherung von Bankdarlehen

"Die Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare (FPS) hat hinsichtlich der Besicherung von Bankdarlehen ein richtungsweisendes Urteil vor dem OLG Düsseldorf erstritten. "

Die von einem Versicherungsnehmer zu Gunsten einer Bank eingeräumte unwiderrufliche Bezugsberechtigung auf Leistungen aus einer Kapitallebensversicherung, mit der die Darlehensschuld eines Dritten getilgt werden soll, stellt demnach nicht in jedem Fall eine gefestigte Rechtsposition für die Bank dar. Die Bezugsrechtseinräumung kann vielmehr zeitlich, gegenständlich oder unter einer Bedingung erklärt werden. Sie erlischt bei einem Wechsel in der Person des Darlehensnehmers, sofern sich der Versicherungsnehmer mit dem Darlehensnehmerwechsel nicht ausdrücklich einverstanden erklärt. Dies hat das Gericht in einer Entscheidung vom 1.6.10 (Az.: I-4 U 126/09) rechtskräftig entschieden.

„Bislang ist die Praxis verbreitet, den Darlehensnehmer in der Form auszuwechseln, dass der ursprüngliche Darlehensnehmer im Wege einer Schuldübernahme in den Darlehensvertrag eintritt. Diese Praxis führt nach dem Urteil des OLG zu einem Erlöschen des der Bank eingeräumten unwiderruflichen Bezugsrechts und damit zu einem Verlust eines als sicher geglaubten Sicherungs- und Tilgungsmittels“, erklärt Peter C. Reszel von FPS. Die Versicherungsnehmerin konnte im dem konkreten Fall somit zu Recht die Auszahlung aus dem zwischenzeitlich gekündigten Lebensversicherungsvertrag an sich selbst verlangen. „Nach dem Urteil werden viele Banken möglicherweise gezwungen sein, die Werthaltigkeit ihnen eingeräumter, unwiderruflicher Bezugsrechte auf Lebensversicherungsleistungen zu überprüfen““, ergänzt Reszel.

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