Erbschaftsteuerreform – Politische Einigung oder erneute Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?
Der Streit zwischen Bund und Ländern um die Erbschaftsteuerreform geht in die nächste Runde. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die kurzfristig eine Lösung vorschlagen soll. Für den 21. September 2016 ist eine weitere Sitzung des Vermittlungsausschusses anberaumt.
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Der Gesetzgeber ist stark unter Druck: Das Bundesverfassungsgericht erklärte bereits im Dezember 2014 die Privilegierung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig und setzte dem Gesetzgeber die Frist, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu schaffen (Az. 1 BvL 21/12). Da dies nicht gelang, hat das Gericht angekündigt, das Normenkontrollverfahren notfalls Ende September erneut auf die Tagesordnung zu setzen. „Kommt es nicht kurzfristig zu einer politischen Lösung, wird das Gericht erneut entscheiden“, so Manfred Reich von Flick Gocke Schaumburg. „Dann wäre es wahrscheinlich, dass das Gericht dem Gesetzgeber eine weitere Frist setzt.“
Das könnte z. B. mit der Anordnung verbunden werden, dass bei erneuter Untätigkeit des Gesetzgebers nur die Unternehmensbegünstigungen teilweise oder insgesamt entfallen oder sogar das Erbschaftsteuergesetz in toto nicht mehr angewendet werden darf. „Ersteres wäre eine Katastrophe für die Unternehmer, wenn dann die weitere Frist erfolglos abliefe“, so Reich. „Im letzteren Fall würde nach erneuter Untätigkeit des Gesetzgebers eine erbschaftsteuerfreie Zeit beginnen. Das ist seitens der Politik jedoch nicht gewünscht.“
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