Vergaberecht – „Abgespeckte“ Ausschreibung für elektronische Kontaktnachverfolgung in MV rechtens
Der Auftrag an den Betreiber der Luca-App für ein elektronisches Kontaktverfolgungssystem im Umfang von 440 000 Euro ist rechtmäßig vergeben worden. Dies hat die Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern am 4.5.21 entschieden.
Ein Luca-Konkurrent hatte die Auftragsvergabe gerügt und Berücksichtigung im Verfahren gefordert. Die Kammer hat den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Auftrag auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Markterkundung erteilt worden sei. Für diese Markterkundung hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern in- und ausländische Anbieter geprüft.
30 Seiten umfasst der Beschluss der Vergabekammer, in dem sie der Landesverwaltung bescheinigt, dass diese ihre Entscheidung auf ein transparentes und gut dokumentiertes Verfahren gestützt hat. Laut Prüfkommission musste die Software des Antragstellers nicht berücksichtigt werden, weil sie die Mindestanforderungen an ein elektronisches Kontaktverfolgungssystem nicht erfüllt. Von einer europaweiten Ausschreibung konnte das Land ausnahmsweise absehen, weil das System dringend für die geplanten Öffnungsmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern benötigt wurde. Außerdem wurde der Auftrag nur für eine Laufzeit von zehn Monaten vergeben. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek und einem Team um Partner Martin Schellenberg (Vergaberecht, Hamburg) beraten.
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