Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen die Deutsche Bahn ein
Das Bundeskartellamt nimmt in einem aktuell aufgenommenen Verwaltungsverfahren die Geschäftspraktiken der Deutschen Bahn genauer unter die Lupe. Konkret betrifft das Verfahren den Vertrieb von Fahrkarten der Deutschen Bahn über so genannte Mobilitätsplattformen. Der Verdacht: Die Deutsche Bahn enthält diesen Plattformen wichtige Informationen vor und macht zudem unzulässige Vorgaben.
„Wir gehen dem nach und werden prüfen, ob die Deutsche Bahn die Auffindbarkeit und Attraktivität von Mobilitätsplattformen für Verbraucher zu Unrecht einschränkt“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.
Auf Mobilitätsplattformen können Reisende online oder über Apps Reiseinformationen abfragen, Verkehrsmittel miteinander vergleichen und Tickets buchen. Einige Plattformen bieten Fahrgästen auch bereits die Organisation und Buchung ganzer Reiseverläufe mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln an. Im Fokus der Untersuchung der Wettbewerbshüter steht nun u. a. die Frage, ob die Deutsche Bahn Mobilitätsplattformen in Bezug auf Werbung in App-Stores, auf Suchmaschinen und in sozialen Netzwerken Beschränkungen auferlegt. Untersucht werden auch Hinweise auf Vorgaben der Deutschen Bahn, wonach Plattformen auf DB-Fahrscheine keinerlei Rabatte gewähren dürfen. Außerdem soll geklärt werden, inwieweit Mobilitätsplattformen Zugang zu aktuellen Abfahrts- und Verspätungsdaten (so genannte Echtzeitdaten) erhalten müssen, um neue Mobilitätskonzepte wie durchgängige, intermodale Reiseketten anbieten zu können. Das Bundeskartellamt wird dazu in den kommenden Wochen verschiedene Marktteilnehmer schriftlich und mündlich befragen.
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