Schärfere Überwachung von Industrie- und Konsumgütern

"Unternehmen müssen sich auf eine noch schärfere Überwachung ihrer Produkte einstellen."

Diesen Schluss zieht Thomas Klindt, Professor für europäisches Produktsicherheitsrecht an der Universität Kassel und Partner bei der Anwaltssozietät Noerr, aus einem Referentenentwurf der Bundesregierung für ein neues deutsches Produktsicherheitsgesetz.

Eine wichtige Änderung betrifft alle Hersteller und Importeure von Industriegütern. Wenn der Entwurf Gesetz wird, müssen die Behörden künftig bei Sicherheitsmängeln vor solchen Produkten im Internet warnen. Konsumgüter dürfen im Schnellwarnsystem der EU (RAPEX) weltweit sichtbar an den „Pranger“ gestellt werden. „Zum Problem für Unternehmen wird ein RAPEX-Eintrag vor allem dann, wenn ein Produkt ungerechtfertigt auf die Internetseite gestellt wird“, erklärt Klindt. „Der Rechtsschutz dagegen ist kompliziert.“ Auf den Trend zum E-Commerce reagiert der Gesetzgeber mit einer klareren Einbeziehung des Online-Handels in die Überwachung.

Verschärfungen gibt es auch bei den Bußgeldern. Bislang galt eine Obergrenze von 30 000 Euro, künftig sollen es 50 000 Euro sein. Der Betrag allein werde einen Konzern nicht schrecken, meint der Münchener Rechtsanwalt. Jedoch berge jedes Ordnungswidrigkeitenverfahren die Gefahr einer zusätzlichen Gewinnabschöpfung. „Dann schauen die Behörden in die Bücher des Unternehmens und kassieren obendrein den Gewinn ein, den das Unternehmen mit dem unsicheren Produkt erzielt hat“, so Klindt. Zudem werden ganz neue Sanktionen eingeführt, zum Beispiel für den Fall, dass keine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitgeliefert wird oder dass auf Konsumgütern die Herstellerangaben fehlen.

Noch gefährlicher für Unternehmen, im Vergleich zum bisherigen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz jedoch unverändert, sind der behördlich verordnete Vertriebsstopp für bestimmte Produkte und der amtlich verordnete Produktrückruf. Für ein Unternehmen bedeutet das: Erst bricht der Umsatz ein, dann drohen gewaltige Kosten für einen meist internationalen Rückruf. Auslöser für die Abfolge an teuren Zwangsmaßnahmen ist häufig das betroffene Unternehmen selbst. Wer unsichere Produkte herstellt oder importiert und dies erkennt, der muss sich selbst bei den Behörden anzeigen – und zwar EU-weit in allen betroffenen Lieferländern.

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