HRE-Rechtsstreit – Anleger können nach BGH-Urteil auf Entschädigung hoffen
Im Rechtsstreit um Schadensersatzforderungen gegen die Hypo Real Estate ist eine wichtige Entscheidung gefallen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit am 5.2.21 zugestelltem Beschluss vom 17.12.20 im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Hypo Real Estate Holding GmbH in wichtigen Punkten zugunsten der klagenden Anleger und Investoren entschieden (Az.: II ZB 31/14).
Den von der Vorinstanz, dem Oberlandesgericht München, erlassenen Musterbescheid hat der BGH jedoch in einigen Punkten beanstandet und daher teilweise aufgehoben. Das Oberlandesgericht muss sich daher erneut mit der Klage befassen. Im Kern geht es um die Frage, ob die Hypo Real Estate ihre Aktionäre in mehreren Mitteilungen zwischen Juli 2007 und Januar 2008 über ihre finanziell schlechte Lage täuschte. Der BGH sieht dies zumindest für einige der veröffentlichten Mitteilungen als erwiesen an. „Mit seinen Feststellungen gegen die HRE hat der BGH jetzt die Voraussetzungen für konkrete Entschädigungszahlungen an die Kläger geschaffen“, so Rechtsanwalt Marc Schiefer von der Tübinger Kanzlei TILP, die den Musterkläger, Rechtsanwalt Christian Wefers, in dem Verfahren vertreten hatte. Mehr noch: „Da der BGH mit seinen Feststellungen auch wichtige bisher offene und stark umstrittene kapitalmarktrechtliche Fragen zugunsten von Anlegern und Investoren entschieden hat, sind deren Rechte mit diesem Beschluss erheblich gestärkt worden. Das wird entsprechende Auswirkungen auf weitere laufenden Anlegerklagen in Deutschland haben.“
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