Anlegerklagen – Griechenland verbucht Sieg mit Cleary Gottlieb
Mit Unterstützung der Kanzlei Cleary Gottlieb und einem Team unter Führung des Frankfurter Partners Thomas Kopp (Capital Markets) konnte sich Griechenland erneut gegen Klagen deutscher Anleger zur Wehr setzen. Am 19.12.17 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut zugunsten der Hellenischen Republik entschieden und Revisionen zurückgewiesen.
Nach der Neuordnung der griechischen Staatsschulden im Jahr 2012, bei der Cleary Gottlieb bereits beratend tätig war, haben mehrere frühere Inhaber griechischer Anleihen die Hellenische Republik vor verschiedenen deutschen Gerichten verklagt und die Rechtmäßigkeit der so genannten Collective Action Clause für die Umschuldung angefochten. Auch hier übernahm Cleary Gottlieb die Beratung und konnte in allen Fällen Siege erringen. Mit einem ersten Urteil vom 8.3.16 hatte der BGH bereits entschieden, dass Griechenland in Bezug auf die vorgebrachten Ansprüche Immunität genießt. Als Reaktion auf dieses Urteil hatten mehrere Kläger Ansprüche auf vertraglicher Grundlage geltend gemacht – wie die jüngste BGH-Entscheidung zeigt wiederum ohne Erfolg.
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