EuGH entscheidet über Offenlegungspflichten von Banken

Müssen deutsche Kreditinstitute dem Fiskus das Vermögen verstorbener Kunden, das in einer Zweigstelle im Ausland verwaltet wird, offenlegen? Darüber entscheidet am 14.4.16 der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Vorlageverfahren des Bundesfinanzhofs (BFH; Rs.: C-522/14.

Das Finanzamt Kempten hatte die Sparkasse Allgäu angewiesen, das in einer österreichischen Filiale verwaltete Vermögen deutscher Erblasser offenzulegen. Die Sparkasse klagte vor dem Finanzgericht – zunächst ohne Erfolg. „Nach deutschem Recht ist die Sparkasse zur Anzeige des Vermögens verpflichtet““, erläutert Manfred Reich, Steuerrechtler bei Flick Gocke Schaumburg, „in Österreich hingegen verstieße sie damit aber nach den Feststellungen des BFH gegen das dort geltende Bankgeheimnis.““ Der BFH legte deshalb dem EuGH die Frage vor, ob die Niederlassungsfreiheit der deutschen Regelung entgegensteht.

Der Generalanwalt hat dies in seinen Schlussanträgen verneint, da sich die Anzeigenpflicht auf das Minimum beschränke, das für wirksame steuerliche Kontrollen erforderlich sei. „Für die Kreditinstitute wäre eine klare Entscheidung für die Lösung der Pflichtenkollision wünschenswert““, so Reich. „Die Entscheidung wird auch eine Ausstrahlungswirkung auf andere steuerliche Steuerkontrollmechanismen haben.““

{{ name }} Chart
{{ name }} Aktie auf wallstreet:online

ARTIKEL DIESER AUSGABE

06. April 2016

Baker & McKenzie berät Stratec

Baker & McKenzie hat die börsennotierte Stratec Biomedical AG, Birkenfeld, beim Kauf des Hämatologie-Systemspezialisten Diatron beraten. Der Vertrag zum vollständigen Erwerb der... mehr

06. April 2016

Neuregelung zum Verbraucherdatenschutz

Vor dem Hintergrund weitreichender Entwicklungen in der Informations- und Kommunikationstechnik hat der Bundestag im Dezember den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen... mehr

06. April 2016

Eigentumsvorbehalte in der Zulieferbranche

Zulieferer zählen zu den umsatzstärksten Firmen in Deutschland. So unterschiedlich die Endkundenmärkte der Zulieferer, so standardisiert ist der Ablauf zwischen Bestellung, Lieferung,... mehr

06. April 2016

Linklaters holt Michael Diekmann

Linklaters hat Michael Diekmann, ehemals Vorsitzender des Vorstands der Allianz, zum Mitglied der International Advisory Group der Sozietät ernannt. Diekmann war von 2003 bis 2015 Vorstandsvorsitzender... mehr