BAG revidiert Rechtsprechung zur sachgrundlosen Befristung
Ein Arbeitgeber darf nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) einen Arbeitsvertrag nicht ohne Sachgrund befristen, wenn derselbe Arbeitnehmer im selben Unternehmen bereits acht Jahre zuvor beschäftigt war (Az.: 7 AZR 733/16). Damit rückt das BAG von seiner bisherigen Sicht ab. 2011 hatte das Gericht noch entschieden, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne einen „Sachgrund“ wie etwa eine Schwangerschaftsvertretung zulässig ist, wenn die Vorbeschäftigung länger als drei Jahre zurückliegt. Das hatte das Bundesverfassungsgericht im vorigen Jahr jedoch als verfassungswidrig bewertet (Az.: 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14).
„Das BAG macht jedoch auch deutlich, dass unter Umständen eine sachgrundlose Befristung dann doch zulässig sein soll, wenn eine Vorbeschäftigung sehr lang zurückliegt, ganz anders geartet war oder von sehr kurzer Dauer gewesen ist“, erläutert Werner Thienemann, Arbeitsrechtler bei Hogan Lovells. Für den vorliegenden Fall erachtete das Gericht jedenfalls eine Vorbeschäftigung, die acht Jahre zurückliegt, nicht als „sehr lang“. Auch sei unklar, wann eine Beschäftigung ganz anders geartet ist oder wann von einer sehr kurzen Dauer auszugehen ist. „Arbeitgeber sollten nun im Falle einer Vorbeschäftigung Arbeitsverträge immer mit Sachgrund befristen; andernfalls besteht das Risiko, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen wird“, so Thienemann.
ARTIKEL DIESER AUSGABE
Fintechs müssen noch einiges an Überzeugungsarbeit leisten
Fintech-Anbieter haben im Firmenkundengeschäft 2018 nicht nachhaltig Fuß fassen können. Zwar haben sich Fintechs und Banken in der Zusammenarbeit weiter angenähert, das anhaltend schwierige... mehr
TILP und Luther in Milliardenklage gegen Deutsche Bank mandatiert
Der Vorwurf ist schwerwiegend, die Entschädigungsforderung enorm: Weil sie „mittels vorsätzlich sittenwidriger Handlungen gemeinsame Sache“ gegen ihn gemacht haben sollen, verlangt... mehr
Energieversorger „trennen“ sich mit L&W von Zwischenlagern
Die Energieversorger EnBW, PreussenElektra, RWE und Vattenfall haben zum 1.1.19 ihre Atommüllzwischenlager an den Standorten Biblis, Brokdorf, Grafenrheinfeld, Grohnde, Gundremmingen,... mehr
United Internet stellt mit Gleiss Lutz Finanzierung neu auf
Erst kurz vor Ende der Anmeldefrist am 25.1.19 wagte sich der Internetkonzern United Internet aus der Deckung: CEO Ralph Dommermuth will den bisherigen Platzhirschen Deutsche Telekom,... mehr
Hype um Legal Tech – Innovation ist anstrengend
Derzeit finden fast monatlich Legal Tech-Konferenzen statt, gefühlt wöchentlich entstehen neue Legal Tech-Startups. Die Versprechungen der Anbieter sind dabei oft genauso unrealistisch... mehr
UWG – Neues scharfes Schwert für den Datenschutz?
Können Unternehmen Datenschutzrechtsverletzungen ihrer Wettbewerber mit Hilfe des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angreifen oder stehen nur die Rechtsbehelfe zur Verfügung,... mehr
Ebner Stolz baut China-Geschäft aus
Ebner Stolz baut den deutschsprachigen Service in China mit zwei neuen Büros in Shanghai und Peking aus. Dazu hat die Kanzlei ein Joint Venture geschlossen, das künftig unter dem Namen... mehr
Menold Bezler holt neue Partner im IT- und Gesellschaftsrecht an Bord
Zum 1.2.19 verzeichnet die auf die Beratung mittelständischer Unternehmen fokussierte Kanzlei Menold Bezler einen Neuzugang auf Partnerebene. mehr
White & Case rüstet im Wirtschaftsstrafrecht auf
White & Case verstärkt sein Beratungsangebot im Wirtschaftsstrafrecht. mehr