Freshfields berät Energieversorger

"Die internationale Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer hat die vier großen Energieversorgungsunternehmen (EVU) in Deutschland – E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall – umfassend zu der von der Bundesregierung geplanten Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke, der Erhebung der Kernbrennstoffsteuer, der Schaffung des Energie- und Klimafonds sowie bei den Verhandlungen zum Abschluss des Förderfondsvertrags mit der Bundesregierung beraten."

Dabei gehörten dem Team der Kanzlei u. a. die Partner Benedikt Wolfers (Öffentliches Wirtschaftsrecht/Regulierung, Berlin), Axel Epe (Gesellschaftsrecht/M&A), Herbert Posser (Öffentliches Wirtschaftsrecht/Atomrecht), Jochen Lüdicke (Steuerrecht, alle Düsseldorf), Andreas von Bonin (Beihilferecht/Kartellrecht, Brüssel) und Hans-Joachim Prieß (Vergaberecht/Energiesteuerrecht, Berlin) an. Die Beratung umfasste die verfassungs- und steuerrechtliche Bewertung der geplanten Erhebung der Kernbrennstoffsteuer, die atomrechtliche Bewertung der Laufzeitverlängerung in den Novellen zum Atomgesetz, die gesamte rechtliche Konzeptionierung und Begleitung der Verhandlungen des öffentlich-rechtlichen Förderfondsvertrags mit der Bundesregierung sowie die Schaffung des Sondervermögens Energie- und Klimafonds. Die EVU beauftragten Freshfields Bruckhaus Deringer gemeinsam mit diesem Mandat.
Der Förderfondsvertrag mit den EVU ist Teil des Energiekonzepts der Bundesregierung, das eine Abschöpfung eines erheblichen Teils der Gewinne aus der Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken zur nachhaltigen Förderung regenerativer Energien vorsieht. Der Vertrag bildet einen zentralen Baustein des langfristigen Ziels der Bundesregierung, die Energieversorgung ab 2050 insgesamt zu ca. 80% auf regenerative Energiequellen zu stützen. Der Vertrag sieht einerseits die Verpflichtung der EVU zu Vorausleistungen im Volumen von 1,4 Mrd. Euro für die Jahre 2011 bis 2016 sowie andererseits ab 2017 Förderbeiträge der EVU von 9 Euro pro Megawattstunde eingespeister Laufzeitverlängerungsmengen vor.

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