ZF erhält mit Gleiss Lutz Freigabe für Wabco-Übernahme
Am 23.1.20 hat die EU-Kommission grünes Licht für die Übernahme des Nutzfahrzeugeherstellers Wabco durch den Automobilzulieferer ZF Friedrichshafen gegeben. Die Freigabe in Phase 1 in Europa gilt ohne Auflagen oder weitere Bedingungen.
Im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens wurde ZF von der Kanzlei Gleiss Lutz beraten, tätig war ein Team um die Partner Matthias Karl und Johannes Hertfelder (beide Kartellrecht, Stuttgart). Zudem koordinierte Gleiss Lutz als Lead Counsel mit einem Team internationaler Kanzleien die Fusionskontrollverfahren in den anderen Jurisdiktionen, in denen Anmeldungen erforderlich waren.
Auf den Zusammenschluss hatten sich beide Unternehmen bereits im Ende März 2019 geeinigt. Ziel ist die Bündelung der Kompetenzen in den Bereichen autonomes Fahren, Elektrifizierung und Konnektivität. Gemeinsam wollen ZF und Wabco zu einem der führenden integrierten Systemanbieter in der Nutzfahrzeugtechnik werden. ZF legt für Wabco rd. 7 Mrd. US-Dollar auf den Tisch. Das kombinierte Unternehmen erreicht rd. 40 Mrd. Euro Jahresumsatz.
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