Infinus-Anleger erzielen weiteren Etappensieg im Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter
Im Rechtsstreit um die Rückzahlung von Zinsen aus Genussrechten haben die Anleger der insolventen Infinus-Gruppe einen weiteren Sieg errungen. Das OLG Koblenz wies am 22.1.20 die Berufung des Insolvenzverwalters zurück und entschied, dass es sich bei den ausgezahlten Genussrechtszinsen nicht um unentgeltliche Leistungen im Sinne des § 134 Insolvenzordnung (InsO) handle (Az. 3 U 321/19).
Das Urteil schließt sich an eine Reihe erfolgreicher Abwehrprozesse von Infinus-Anlegern gegen den Insolvenzverwalter über das Vermögen der Prosavus AG, einer Gesellschaft der insolventen Dresdner Infinus-Gruppe, an. Der Insolvenzverwalter nimmt seit Ende 2017 mehrere tausend Anleger auf Rückzahlung gewinnabhängiger Genussrechtszinsen in Anspruch. Er vertritt die Ansicht, es handle sich bei diesen Zinsen um anfechtbare unentgeltliche Leistungen im Sinne des § 134 der Insolvenzordnung. Prosavus habe ein Schneeballsystem betrieben und in den Jahresabschlüssen, die gleichwohl von einem Abschlussprüfer testiert worden seien, lediglich Scheingewinne ausgewiesen. Dies sei dem Prosavus-Vorstand bekannt gewesen. Dagegen wandten sich mehrere Hundert Anleger mit dem Argument, die den Jahresabschlüssen zugrunde liegende Buchhaltung sei unstreitig ordnungsgemäß gewesen. Der Vorstand habe auf das Testat des Abschlussprüfers vertrauen dürfen. Der angebliche Betrieb eines Schneeballsystems führe handelsbilanzrechtlich nicht zwingend zu Verlusten.
Nahezu alle erstinstanzlichen Gerichte, die bereits entschieden haben, haben den Klagen des Insolvenzverwalters nicht stattgegeben. In der zweiten Instanz haben auch OLG München (Az. 5 U 546/19) und OLG Schleswig-Holstein (Az. 9 U 26/19) Anlegern Recht gegeben. Gegen das Urteil des OLG Schleswig-Holstein hat der Insolvenzverwalter allerdings Revision eingelegt. Das Verfahren ist beim BGH (Az. IX ZR 247/19) anhängig; die mündliche Verhandlung ist für den 28.5.20 angesetzt.
In allen genannten Verfahren werden die Anleger von der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg vertreten. Tätig ist ein Team um die Partner Lambertus Fuhrmann und Alexander Löschhorn (beide Prozessführung/Schiedsverfahren, Bonn).
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