Dieselskandal – Juristische Aufarbeitung dauert an
Vor gut einem Jahr, am 25.5.20, fällte der Bundesgerichtshof (BGH) sein Grundsatzurteil im Dieselskandal rund um Autobauer Volkswagen. Im Anschluss an das Urteil wurden Zehntausende Halter von manipulierten Fahrzeugen mit dem VW-Motor EA 189 von VW entschädigt. Der BGH-Kläger selbst erhielt eine Entschädigung in Höhe von 28 257,74 Euro für die Rückgabe seines Fahrzeugs, obwohl er dieses knapp sechs Jahre zuvor für nur 3 000 Euro mehr gekauft und seitdem über 50 000 Kilometer genutzt hatte.
Doch trotz dieser verbraucherfreundlichen Grundsatzentscheidung hätten aktuell noch immer mehr als eine Million betroffene Verbraucher ihre Schadensersatzansprüche in der Sache nicht durchgesetzt, obwohl nach wie vor die Möglichkeit dazu bestehe, weiß Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei sich auf Klagen geschädigter Dieselkunden spezialisiert hat und auch die Klage vor dem BGH führte. „Zwar entschieden die BGH-Richter im Dezember 2020, dass die dreijährige Verjährungsfrist in der Sache bereits eingetreten sei, doch mehrere Oberlandesgerichte bestätigten bereits den Anspruch auf Restschadensersatzanspruch im VW-Dieselskandal“, erläutert Goldenstein. „Das bedeutet, dass Verbraucher bis zu zehn Jahre nach dem Kauf ihres Fahrzeugs die Möglichkeit haben, eine Entschädigung für die wirtschaftliche Bereicherung durch die illegale Manipulation durchzusetzen.”
Zumal die Abgasmanipulation immer weitere Kreise zieht und die Zahl der potenziell Geschädigten damit weiter wächst. So hatten mehrere unabhängige Gutachten auch dem Nachfolgemotor des EA 189, dem EA 288, den Ausstoß unerlaubt vieler Schadstoffe attestiert. Spätestens im kommenden Jahr, so glaubt Goldenstein, werde sich der Bundesgerichtshof abschließend auch mit dieser Thematik befassen. Auch andere Autobauer müssen sich wohl auf Klagen gefasst machen. Audi, Fiat, Iveco sowie Daimler mischten ebenfalls in der Abgasmanipulation mit, sodass es laut Verbraucheranwalt Goldenstein wohl nur „eine Frage der Zeit“ sei, bis der BGH auch diese Hersteller zu Entschädigungszahlungen verurteilt.
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