Früherer Bilfinger-CEO wehrt sich mit SZA gegen Haftungsansprüche
Der Industriedienstleister Bilfinger verständigt sich gegen eine Zahlung der D&O-Versicherer im Vergleichsweg auf Erledigung sämtlicher gegen ihren langjährigen Vorstandsvorsitzenden Herbert Bodner und andere Vorstandsmitglieder geltend gemachten Organhaftungsansprüche.
Bodner, gegen den der Konzern allein Ansprüche in Höhe von rd. 79 Mio. Euro geltend gemacht hatte, wurde im Rahmen der Verhandlungen von der Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz begleitet. Tätig war ein Team um die Partner Stephan Brandes und Jonas Fischbach (beide Gesellschaftsrecht, Frankfurt).
Der Bilfinger-Aufsichtsrat hatte 2018 gegen Bodner und elf weitere Vorstandsmitglieder Schadensersatzansprüche wegen angeblicher Pflichtverletzungen bei der Implementierung eines ordnungsgemäßen Compliance-Management-Systems gestellt. Bodner stand dem Unternehmen von 1999 bis Juni 2011 und von 2014 bis 2015 vor und war als CEO auch für Compliance verantwortlich. Wie die anderen Vorstandsmitglieder auch, hatte Bodner die behaupteten Sorgfaltspflichtverletzungen stets zurückgewiesen. Ein drohender Rechtsstreit wurde durch den geschlossenen Vergleich nun abgewendet. Bilfinger erhält von den D&O-Versicherern eine Zahlung von insgesamt 16,75 Mio. Euro, ein Eigenbeitrag von Bodner ist nicht vorgesehen. Die noch zu terminierende Hauptversammlung muss diesem Vergleich jedoch noch zustimmen.
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