Kurz und kompakt –Das passierte noch zum Jahresbeginn 2022
Erfreuliche Zahlen von der Insolvenzfront und weniger erfreuliche Nachrichten für den Chemiekonzern Bayer – Weitere News zum Start ins Jahr kurz und kompakt zusammengefasst.
+++ Auch im zweiten Corona-Jahr ist die große Insolvenzwelle ausgeblieben. Laut aktueller Zahlen der Unternehmensberatung Falkensteg ging die Zahl der Großinsolvenzen 2021 (bezogen auf Unternehmen mit einem Umsatz größer als 10 Mio. Euro) gegenüber dem Vorjahr um die Hälfte zurück. In der Umsatzkategorie über 20 Mio. Euro fiel die Zahl sogar um zwei Drittel. Glaubt man den Falkensteg-Analysten, dürfte sich an dieser Entwicklung zumindest im ersten Halbjahr 2022 auch nicht viel ändern. “Solange die Corona-Hilfsmaßnahmen weiterhin fließen und die Binnennachfrage anhält, bleibt es ruhig am Insolvenzmarkt”, so Falkensteg-Partner Jonas Eckhardt. “Von einer Welle sind wir weit entfernt.” Im Gegensatz zu 2020, wo prominente Namen wie Wirecard, Galeria Kaufhof und Esprit die Hitliste anführten, seien 2021 eher unbekannte Zulieferer von der Pleite betroffen. Zusammengenommen stehen die Top-20-Insolvenzfälle für ein Umsatzvolumen von 4,1 Mrd. Euro, 2020 lag die Zahl bei 10,3 Mrd. Euro. Trotz der grundsätzlich positiven Entwicklung bleibe die Situation für die Unternehmen aber angespannt, so Unternehmensberater Eckhardt weiter. Besonders die energieintensiven Industrien müssten angesichts explodierender Energiekosten in diesem Jahr kämpfen. “Vielfach können die steigenden Energiekosten nicht an die Kunden weitergegeben werden. Auch einige an sich rentable Mittelständler werden betroffen sein, die sich im Energieeinkauf ”verzockt“ und auf fallende Konditionen gesetzt haben.“
+++ Für den Chemie- und Pharmariesen Bayer endete das vergangene Jahr mit der Aussicht auf einen weiteren teuren Prozess: Im Namen von rund 320 Investoren haben die Tübinger Kanzleien TILP Rechtsanwaltsgesellschaft und TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft vor dem Landgericht Köln Klage auf Schadensersatz in Höhe von insgesamt 2,2 Mrd. Euro eingereicht. Bei den Klägern handelt es sich um 288 institutionelle Investoren aus Deutschland, weiteren EU-Staaten, Nordamerika, Asien und Australien sowie um Privatanleger. Sie werfen dem Konzern vor, seine kapitalmarktrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Monsanto-Übernahme verletzt zu haben. So soll Bayer die Investoren insbesondere über die wirtschaftlichen Risiken getäuscht haben, die die in den USA anhängigen Verbraucherklagen mit Blick auf den Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat mit sich brachten. Dadurch hätten die Anleger die Bayer-Aktien zu teuer erworben, weshalb ihnen nun Schadensersatz zustehe. Betroffen seien Käufe in der sog. “Desinformationsphase” vom 14. September 2016 bis zum 19. März 2019. Da die TILP-Anwälte die Einleitung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens bereits im Juli 2020 beantragt hatten und das LG Köln diesen Antrag Ende vergangenen Jahres auch auch als zulässig erachtet hat, könnte der Prozess noch in diesem Jahr beginnen.
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