Teures Wohnen – Bestellerprinzip soll Erwerbsnebenkosten senken
Seit Monaten geht die Diskussion um die Einführung des Bestellerprinzips für Maklerdienstleistungen zwischen festgefahrenen Fronten hin und her. Jetzt scheint Justizministerin Katarina Barley (SPD) mit einem Entwurf Nägel mit Köpfen zu machen.
Der gesunde Menschenverstand, der in der Immobilienwirtschaft aber sowieso regelmäßig dazulernen muss, unterstützt durchaus die These, dass derjenige, der einen Auftrag vergibt, sich der Loyalität des Beauftragten sicher sein soll und ihn auch bezahlt. Bei geplanten Transaktionen in der professionellen Immobilienwirtschaft in ist das faktisch schon lange der Fall. So beauftragen beide Seiten ihre jeweiligen Vertrauten mit immobilienwirtschaftlichen, technischen, steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen.
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