Assekuranz

Versicherer wegen Verbandsklage-Option (noch) nicht beunruhigt

_ Die Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie in deutsches Recht ist vom Bundestag verabschiedet worden. Die Abhilfeklage ist ein weiteres Werkzeug zur Durchsetzung von Verbraucherrechten.

Anders als bei Musterfeststellungsklagen wird kein individuell einklagbarer Anspruch festgestellt, sondern ein vollstreckbarer Titel. Bei Erfolg sammelt ein gerichtlich bestellter Sachverwalter den Gesamtbetrag ein und verteilt ihn unter den Klägern. Verbraucher und Kleinunternehmer können einer Klage zudem spät beitreten, wenn sich ein positives Urteil bereits abzeichnet. Zwar müssen sich viele rechtliche Details noch in der Praxis finalisieren (s. PLATOW Legal + Finance v. 27.07.23), doch das Potenzial ist enorm.

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