Öffentlicher Dienst – Wer streiken darf
Rund 5,0 Mio. sind insgesamt im öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Kommunen) beschäftigt, viele bei Ver.di und im dbb organisiert. In Potsdam wird seit Wochen auf höchster Ebene mit den öffentlichen Arbeitgebern für 2,5 Mio. Beschäftigte über deutlich mehr Geld verhandelt. Von Zeit zu Zeit schickt Ver.di-Chef Frank Werneke seine „Schutzbefohlenen“ als Druckmittel in den Streik.
Zuletzt den Verkehrssektor auf Schienen und in der Luft, wodurch zu Wochenbeginn die gesamte Republik lahmgelegt wurde. Der dbb, der mit seinen Beamten für ein gutes Drittel des öffentlichen Dienstes steht, muss sich bei Streikaufrufen zurückhalten. Ein Beamter darf lt. Grundgesetz gar nicht streiken. Diese Vorschrift wurde zuletzt 2018 höchstrichterlich bestätigt und mit dem besonderen Treueverhältnis gegenüber dem Staat begründet. Dasselbe gilt für die 3,4% Berufssoldaten. Knapp zwei Drittel des öffentlichen Dienstes sind aber Arbeitnehmer. Von diesen folgen viele den Streikaufrufen von Ver.di, der mit ca. 1,9 Mio. Mitgliedern zweitgrößten Gewerkschaft nach der IG Metall.
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