Porsche-IPO – Für den Streubesitz bleiben kaum noch Aktien übrig
Auch Katar will sich beteiligen _ Es gibt sicher bessere Zeiten, um einen Börsengang anzukündigen. Da sich VW jedoch schon vor der jüngsten Eskalation in der Ukraine genötigt sah, Gespräche über einen möglichen Börsengang der Sportwagen-Tochter Porsche AG zu bestätigen, ließ sich die Unterzeichnung der IPO-Eckpunktevereinbarung zwischen VW und der Porsche SE nicht mehr länger hinauszögern.
Damit liegen die wichtigsten Details des Börsengangs, den VW-Finanzvorstand Arno Antlitz noch im vierten Quartal 2022 erwartet, auf dem Tisch. Wie berichtet (s. PLATOW v. 23.2.), will sich VW von 25% des Grundkapitals der Porsche AG trennen, das zu gleichen Teilen auf Stamm- und Vorzugsaktien aufgeteilt werden soll. Davon soll allerdings nur die Hälfte (12,5%) in Form von stimmrechtslosen Vorzugsaktien an die Börse gebracht werden. Die stimmberechtigten Stammaktien (ebenfalls 12,5%), die nicht an der Börse gelistet werden, gehen direkt an den VW-Großaktionär (53,3%) Porsche SE, die von der Familie Porsche-Piëch kontrolliert wird. Für dieses Paket (zuzüglich einer Stammaktie), das der Familie eine Sperrminorität bei der Porsche AG sichert, zahlt die Porsche SE den Platzierungspreis der Vorzugsaktien plus einer Prämie von 7,5%. Damit bleibt die Macht bei der Porsche AG auch nach dem Börsengang weiterhin in der VW-Familie. Doch auch das ohnehin schon stark begrenzte Angebot an Vorzugsaktien für die freien Aktionäre dürfte sich noch weiter reduzieren.
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