Helaba-Träger über Teilumwandlung der stillen Einlage Hessens einig
Mehr als eine Dekade lang hat die europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA im Streit um die stille Einlage des Landes Hessen bei der Helaba stillgehalten und den 2011 nach einem Eklat beim damaligen Stresstest gefundenen Kompromiss zur Härtung des Eigenkapitals akzeptiert. Doch im Zuge einer europaweiten Untersuchung der Kapitalbestandteile der Banken hat die EBA das Fass erneut aufgemacht und Fragen zu den Kapitaleinlagen des Landes Hessen aufgeworfen, bestätigt die Helaba einen „SZ“-Bericht.
Wie Hessens Sparkassen-Präsident Stefan Reuß, der auch dem Verwaltungsrat der Helaba vorsteht, auf seiner Bilanz-PK berichtet, arbeitet derzeit eine Arbeitsgruppe der Landesbank und ihrer Träger an einem „finalen Konzept“, das von den Gremien bereits im Dezember 2023 zur Kenntnis genommen wurde.
Nach unseren Informationen sollen sämtliche Helaba-Eigentümer, darunter der hessische Sparkassenverband und das Land Hessen, über die Eckpunkte des mit den Aufsichtsbehörden abgestimmten Kompromisses einig sein. Demnach fehlt nur noch die Zustimmung des hessischen Landtags, die nach der Klärung der letzten Details im Sommer erwartet wird.
Konkret geht es um 2 Mrd. Euro, die das Land Hessen als stille Einlage in die Helaba eingebracht hat und an der teils zweckgebundene Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaus hängen. Geplant ist dem Vernehmen nach eine teilweise Umwandlung der stillen Einlage in Kapital, das von der EBA und der EZB-Bankenaufsicht als hartes Eigenkapital anerkannt wird. Dabei könnte zumindest ein Teil der stillen Einlage in echtes Stammkapital umgewandelt werden.
Das hätte zur Folge, dass sich die Anteilsverhältnisse zwischen den Helaba-Eigentümern zugunsten des Landes Hessen, das aktuell 8,1% hält, verschieben würden. Offensichtlich sind die hessischen Sparkassen, die über ihren Regionalverband derzeit 68,85% der Helaba-Anteile halten, dazu bereit, in diesen sauren Apfel zu beißen.
Die Helaba ist die einzige der vier großen Landesbanken, die mehrheitlich den Sparkassen gehört. Bei der BayernLB und Nord/LB dominieren der Freistaat und das Land Niedersachsen, bei der LBBW haben das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart das Sagen. Auch bei der BayernLB soll die EBA eine ähnliche Konstruktion wie bei der Helaba moniert haben. Die Münchener können die Verhandlungen mit der Aufsicht jedoch gelassener angehen, da sie auch ohne dieses Konstrukt über ausreichend hartes Kernkapital verfügen.
Die Einigung zwischen den Helaba-Trägern dürfte indes so austariert sein, dass sich an der Vormachtstellung der Sparkassen im Eigentümerkreis nicht allzu viel ändert. Bei einer kompletten Umwandlung der stillen Einlage, auf die etwa ein Viertel des Eigenkapitals der Helaba entfällt, würden sich die Gewichte jedoch erheblich verschieben. Deshalb soll es lediglich eine Teilumwandlung geben. fm
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