Karlsruher Urteil – EZB zieht mit
Der EZB-Rat hat den Weg freigemacht, interne Dokumente an Bundesbank-Präsident Jens Weidmann zu übergeben, um sie an den Bundestag und die Bundesregierung weiterzureichen. Die Papiere sollen die Verhältnismäßigkeit der EZB-Anleihekäufe aus dem umstrittenen Staatsanleihe-Kaufprogramm PSPP belegen.
Damit folgt die EZB einem Vorschlag der führenden Finanzpolitiker im Bundestag zur Umsetzung des Karlsruher Richterspruchs zum PSPP-Programm. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem historischen Urteil Bundestag und Bundesregierung aufgefordert, die EZB zu drängen, die Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufe nachvollziehbar zu erklären. Andernfalls dürfe sich die Bundesbank nach einer Übergangsfrist von drei Monaten nicht mehr an den Anleihekäufen der EZB beteiligen. Nach anfänglichem Missmut über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der auf seine Unabhängigkeit pochende EZB-Rat jetzt doch bereit, sich auf diese Lösung einzulassen. Damit kann Weidmann noch vor dem 4.8., dann läuft die von Karlsruhe gesetzte Frist ab, den Abgeordneten die EZB-Dokumente vorlegen und erläutern.
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