DIA sieht gesetzlichen Rahmen der Entgeltumwandlung mit Sorge
Willis Towers Watson nimmt BAV auf den Prüfstand _ Die steuerliche und sozialrechtliche Förderung der Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) führt aus Sicht des Sparers nicht zu adäquaten Ergebnissen bei den Nettorenten. Vor allem die risikoarme Kapitalanlage, die wegen der vorgeschriebenen Bruttobeitragsgarantie erforderlich ist, und die Einbußen in der gesetzlichen Rente führen dazu, dass die bAV im Vergleich mit anderen geförderten Vorsorgeformen deutlich schlechter abschneidet.
Das ergab die jüngste Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) mit dem Titel „Was für Sparer übrig bleibt“. Daraus leitet sich die Schlussfolgerung des DIA ab, dass der gegenwärtige regulatorische Rahmen der Entgeltumwandlung reformbedürftig ist. Sowohl die Bruttobeitragsgarantie als auch die Befreiung der Beiträge von der Sozialversicherungspflicht gehören auf den Prüfstand. In der DIA-Studie werden die Nettorenten der vier verschiedenen Formen geförderter Altersvorsorge verglichen: Riesterrente, Basisrente, bAV (Direktversicherung) und private Rentenversicherung (3. Vorsorgeschicht). Dabei kristallisierten sich bei einigen Förderwegen mehrere Faktoren heraus, die erheblich die Höhe der späteren Nettorenten beeinträchtigen. Im Kern führten höhere Einzahlungen allerdings am Ende der Sparphase nicht zu einem wesentlich höheren Guthaben im Vergleich zur privaten Rentenversicherung, deren Beiträge aus dem Nettoeinkommen aufgebracht werden müssen, stellt Geschäftsführer Alberto del Pozo von myPension fest. Gemeinsam mit dem DIA hat das Fintech die Untersuchung aufgelegt.
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