Bausparkassen können aufatmen

Überreife Bausparverträge dürfen in der Regel zehn Jahre nach Zuteilung gekündigt werden, wenn Kunden die Darlehen bis dahin noch immer nicht abgerufen haben. Dies hat der BGH am Dienstag in einem Grundsatzurteil entschieden. Für die Branche kommt das Urteil zum richtigen Zeitpunkt.

Die Bausparkassen haben nach eigenen Angaben seit 2015 bereits etwa 260 000 zuteilungsreife Verträge gekündigt und sich damit von Verbraucherschützern und Anwälten privater Kläger jede Menge Rechtsstreitigkeiten eingefahren. Den Instituten sind die festverzinsten Verträge eine Last, weil sie speziell bei dem jetzigen insgesamt niedrigen Zinsniveau viel kosten. Zudem ist das Bausparen in Deutschland im Abwind.

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