5G – Das Bietgefecht kann beginnen
Es war ein finales Aufbegehren der Telekommunikationsgiganten Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica. Mit Eilanträgen beim Verwaltungsgericht Köln lehnten sich die Netzbetreiber gegen die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) formulierten Vergaberegeln auf. Das Gericht schmetterte ihren Versuch, den Start der Versteigerung der Frequenzblöcke für die neue Mobilfunkgeneration 5G zu verhindern, ab. Die Auktion könne wie geplant am morgigen Dienstag (19.3.) beginnen, gab das Gericht nun bekannt.
Die Beschwerdeliste ist lang: Für rechtswidrig hält das Telekom-Trio insbesondere die Auflage, bis Ende 2022 mindestens 98% der Haushalte je Bundesland, alle Autobahnen, wichtige Bundesstraßen sowie die wesentlichen Schienenwege mit schnellen Datenverbindungen zu versorgen. Ein Dorn im Auge ist den Telkos zudem die Verpflichtung zu Kooperationsverhandlungen mit Wettbewerbern (andere Netzanbieter sowie Dritte), die das Mobilfunknetz gegen Entgelt mitbenutzen wollen. Die Netzgiganten sehen darin ihre eigenen hohen Investitionen in den 5G-Ausbau entwertet. Auch halten sie es für rechtswidrig, dass Neueinsteiger mitbieten können, aber für sie geringere Versorgungsauflagen gelten.
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