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Versicherungen vor Niederlage im Kampf um die Vorsorge

Ein Wappen, welches Versicherungssymbole beinhaltet
Ein Wappen, welches Versicherungssymbole beinhaltet © AdobeStock

_ Versicherungen und Fondsbranche zanken weiter. Streitpunkt ist, ob ein Fondssparplan ein Altersvorsorgeprodukt und somit staatlich förderbar ist. Der BVI argumentiert, dass eine Fondsrente eine renditestarke Alternative zur lebenslangen Rente (Leibrente) sei.

Das wird von der Versicherungsbranche vehement bestritten (s. PLATOW v. 3.9.). Deka und Union als Fondsgesellschaften der Sparkassen und Genossenschaftsgruppe, die beide sowohl Leib- als auch Fondsrenten anbieten, erklären auf PLATOW-Nachfrage, dass ein Fondsparplan sowohl Spar- wie Vorsorgeprodukt sein könne.

Das sieht das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) anders. „Aus Gründen der Generationengerechtigkeit“ sollten nur Leibrenten staatlich gefördert werden. Wenn der Sparer sein Fondssparplankapital aufbrauchen würde, müsse der Staat einspringen, was angesichts der Steuerzuschüsse zur gesetzlichen Rente (GR) doppelt unfair wäre, erklärt das IVS. Der BVI widerspricht auf Anfrage: „Die GR stellt den Hauptanteil der Alterseinkünfte dar“, die private Altersvorsorge sei Zusatz. In den „seltenen Fällen“ des vorzeitigen Verzehrs der privaten Fondsrente bleibe die GR bestehen.

Die Debatte ist wegen der Altersvorsorgereform hitzig. Christian Lindner (FDP) hatte jetzt (Teile) seiner Pläne skizziert, die ab 2026 Wahlmöglichkeiten zwischen einer leicht modifizierten Riester-Rente (auch mit 80%-Beitragsgarantie) und einem geförderten Altersvorsorge-Depot vorsehen. Es gibt zudem eine Wahlfreiheit zwischen einer lebenslangen Rente oder einem Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr ohne Restverrentungspflicht.

Christian Pellis von Amundi Deutschland ist hocherfreut: „Mit dem geplanten Altersvorsorgedepot bekommt Deutschland ein attraktives und zukunftsorientiertes Angebot in der 3. Säule, das mehr Flexibilität bei den Anlageprodukten bietet. Zentrale Aspekte sind der Verzicht auf Garantien und die Pflicht zur Verrentung.“ Ohne eine Verpflichtung zu lebenslangen Auszahlungen können nun „auch Fonds stärker in ertragreiche Anlagen wie Aktien investieren“. Wenn sich der Finanzminister mit seinen Plänen durchsetzt, wäre das eine Niederlage für die Versicherungsbranche, da Fondssparpläne weiter staatlich förderbar wären und somit eine echte Alternative zur Riester-Rente. mv

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