Geldautomaten – Bürokratie hindert
Zertifizierung steht aus, Zuständigkeit unklar _ Gleich zwei urdeutsche Gewohnheiten machen den Banken das Leben derzeit unnötig schwer: Der Hang zur Bürokratie und die Bargeldvorliebe.
Denn nachdem die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) Banken zur Sicherung der von ihnen betriebenen Geldautomaten (z. B. mit Farb- oder Klebesystemen) gesetzlich verpflichten will, zeigte sich die Deutsche Kreditwirtschaft konsterniert ob Wahlmanns öffentlicher Ansage und verwies auf die Bundesbank, die zunächst Ersatz für verklebte Geldscheine zusichern solle.
Die Bundesbank hat die Prüfung zur Erstattungsfähigkeit verklebter Banknoten aber längst abgeschlossen, teilt sie auf Anfrage mit. Erstattung erfolge unter Berücksichtigung der vom Markt entwickelten Lösungen. In Gesprächen mit der Kreditwirtschaft soll aufgezeigt werden, wie die Nachweise vom einreichenden Institut erbracht werden können, falls Echtheit und Anzahl der vorgelegten Banknoten nicht direkt ermittelbar sind.
Somit liegt der Ball nach Ansicht der DK bei den technischen Anbietern der Geldautomaten, die die Klebesysteme aber erst einmal zertifizieren lassen müssen. In Deutschland sind das v. a. Diebold Nixdorf, NCR und DPS. Alle drei reagierten nicht auf unsere Anfrage, ob sie entsprechende Anträge zur Zertifizierung der Automaten mit Klebesystem eingereicht haben. Eine gesetzliche Pflicht könnte hier in der Tat helfen, Abstimmungs-, Antrags- und Genehmigungsprozesse für neue Systeme zu beschleunigen.
Die Frankfurter Volksbank Rhein Main arbeite gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner Taunus Sparkasse und dem hessischen LKA derzeit „mit Hochdruck“ an einer Lösung. Welche Variante künftig zum Schutz eingesetzt wird, werde „Anfang des zweiten Quartals“ vorgestellt. Gegen eine gesetzliche Pflicht hat die Vorstandsvorsitzende der Volksbank, Eva Wunsch-Weber, nichts. Andere im genossenschaftlichen Verbund zeigen sich über diese Aussage verwundert. ck
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