Urteil – Gericht kippt Beherbergungsverbot
Der Druck auf einige Landesregierungen, die auf das umstrittene Beherbergungsverbot pochen, wächst von Tag zu Tag. Jetzt haben der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg sowie das Niedersächsische Oberlandesgericht in jeweiligen Eilanträgen dieses Verbot in ihren Bundesländern außer Kraft gesetzt. Sachsen hat derweil von sich aus den Beschluss wieder aufgehoben.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) dürfte unterdessen mit seiner Haltung das Hotel- und Gastgewerbe verärgert haben. Bei der Ministerpräsidentenrunde mit der Kanzlerin habe er für ein Ausreiseverbot für Menschen aus Gebieten mit sehr hoher Inzidenz geworben. Er nannte das Verbot „eine zumutbare Härte“ auch für die betroffenen Branchen. Zu einer Einigung in diesem Punkt ist es nicht gekommen. Ohnehin dürfte sich das Thema sehr bald von alleine erledigen. Denn mit Bayern enden am 6.11. die letzten Herbstferien in Deutschland in diesem Jahr. Für geschäftlich Reisende gilt das Beherbergungsverbot in der Regel nicht, wenn eine Dienstreise zwingend notwendig und unaufschiebbar ist.
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