Solvency II weniger grün
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Versicherer siegen _ Regulierung ist der einzig wirkliche Veränderungstreiber, erklärte einst ein ranghoher Versicherungsexperte. Gleichzeitig hassen (deutsche) Versicherer Wandel, denn der bedroht die Gewinne (Prämieneinahmen 2022: rd. 223 Mrd. Euro). Ein Veränderungstreiber hätte die aktuelle Überarbeitung der Aufsichtsrichtlinie Solvency II sein können (s. PLATOW v. 24.11.), die u.a. zentrale Bereiche wie Kapitalhinterlegung, Risikomanagement und Nachhaltigkeits- und Umweltfragen (mit-) regelt.
Während NGOs wie ShareAction und große Teile der Aufsicht EIOPA eine Aufweichung der Kapitalanforderungen verhindern und mehr Verpflichtung zum Klimaschutz präferieren, bevorzugen die Versicherer Beinfreiheit. Mit Erfolg. Bei den Trilogverhandlungen wurde auf zu strenge Verschärfungen der Solvenzanforderungen verzichtet und kleinere Häuser mit der Einführung des Proportionalitätsansatzes wurden entlastet, analysiert Jörg Asmussen vom GDV.
Die „Klarstellungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Solvency II“ begrüßt er. Diese „Klarstellungen“ sind für Marika Carlucci, EU Policy Officer Sustainable Finance bei ShareAction, eine „verpasste Gelegenheit“. Die EU habe es versäumt, die Bindungen der Versicherer an fossile Brennstoffe zu lösen oder den Sektor „vollständig auf das Netto-Null-Ziel der EU auszurichten“. Es wurde nicht verhindert, „dass die Versicherer dem Klima und der Gesellschaft Schaden zufügen“. Von einer „Lösung mit Augenmaß“ spricht dagegen Markus Ferber, wirtschaftspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im EU-Parlament exklusiv. Versicherungen müssten künftig Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihres Risikomanagements berücksichtigen und in Transitionsplänen Klima- und Umweltrisiken darlegen. „Grundsätzlich glaube ich“, so Ferber, „dass jede vernünftig geführte Versicherung mit diesen neuen Anforderungen keine Probleme haben sollte.“
Genau hier haken NGOs ein. Die Versicherer würden nur zu Maßnahmen verpflichtet, die sie bereits durchführen. Die Branche habe in den Solvency-Verhandlungen durchgesetzt, dass die Kapitalanforderungen nicht verschärft und Nachhaltigkeit kein Veränderungstreiber wird. mv
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