Aufsichtsrecht

Wertpapierinstitute – Endlich Klarheit bei Vergütungsregeln

_ Wer als sogenannter „Risikoträger“ bei einem deutschen Wertpapierinstitut tätig ist, hat spannende Zeiten hinter sich – jedenfalls in Sachen Vergütung.

Was Boni, Abfindungen und eventuelle Rückforderungen („Clawbacks“) angeht, fanden sich „Mittlere Institute“ im Sinne des Gesetzgebers, grob gesagt alles zwischen 100 Mio. und 15 Mrd. Euro Bilanzsumme, in den vergangenen Jahren in einer Art Limbo: Man wusste zwar, dass längst neue Vergütungsregeln gelten sollten, doch von der entsprechenden Verordnung war nichts zu sehen. Solange konnte man sich nur an einem BaFin-Entwurf orientieren, von dem allerdings unklar war, wie stark er sich in der Zwischenzeit noch ändern würde. Keine guten Vorzeichen für jemand, der gerade einen neuen Job vor sich und die naheliegende Frage im Sinn hatte, wie viel man denn genau verdienen würde.

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