Atruvia verdreifacht Digital-Preise für Genossen
Nutzen umstritten _ Der genossenschaftliche IT-Dienstleister Atruvia hat nach unseren Informationen für dieses und das kommende Jahr für den Bereich Digitalisierung kräftige Preiserhöhungen angekündigt. Die entsprechende Summe für die Primärinstitute wird von zuletzt 30 Mio. Euro über 60 Mio. im laufenden Jahr auf 90 Mio. Euro in 2025 steigen.
Ganz ohne Murren wurde das nicht aufgenommen. Einen Sturm der Entrüstung entfachte die Ankündigung anders als bei früherer Gelegenheit überraschenderweise aber nicht. Die Bankwirtschaftliche Tagung, auf der die Genossen einmal im Jahr in Berlin zusammenkommen, hätte dafür in der letzten Woche durchaus ein Forum geboten.
Ein Grund für die besonnene Reaktion der Primärinstitute ist, dass die Digitalisierungsumlage bezogen auf den gesamten Umsatz der Atruvia mit den Instituten immer noch vergleichsweise klein ist. Ihre Anhebung führt unter dem Strich nur zu einem prozentual einstelligen Preisanstieg.
Viele Bankvorstände haben zudem längst realisiert, wie wichtig Digitalisierung ist und dass es diese nicht zum Nulltarif gibt. Wettbewerber insbesondere Onlinebanken geben oft ein Vielfaches dessen aus, was die Genossen in die Hand nehmen.
Ganz geräuschlos ist die Preiserhöhung indes nicht verlaufen. Viele Primärbanker stellen immer lauter die Frage, ob das Geld wirklich gut eingesetzt ist. Mit dem digitalen Produktangebot der Atruvia, die mit dem Geld vor allem kundenbezogene Anwendungen wie z.B. die VR Banking App (weiter-) entwickelt, sind längst nicht alle Volksbank-Vorstände zufrieden. Ob es mit dem Budget besser geht, sei dahingestellt.
Tatsächlich ist die Preisstruktur der Atruvia ein Thema, über das in den BVR-Führungsgremien nachgedacht wird, auch wenn es noch keine offene Diskussion dazu gibt. 2022 hatte Atruvia bei 1,4 Mrd. Euro Umsatz einen Überschuss von gerade mal 8 Mio. Euro erzielt. Große Digitalisierungs-Sprünge sind damit nicht drin. Reichlich Diskussionsstoff also für die HV am 26.6., auf der zudem auch der AR-Vorsitz wechseln wird (s. PLATOW v. 8.12.). mr
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