Reiseinsolvenzen – Regierung spannt Sicherheitsnetz für Kunden
Versicherer in die Pflicht nehmen _ Die spektakulären Insolvenzen jüngst von Thomas Cook oder 2017 von Air Berlin sind Bund, Steuerzahler und Kunden noch deutlich in Erinnerung. Damals brauchte es keine Pandemie, um die Reisekonzerne wirtschaftlich in die Knie zu zwingen. Nun hat Corona die gesamte Tourismusbranche überrollt und die Sorge vor einer deutlichen Zunahme solcher Insolvenzen ist mehr als berechtigt und motiviert den Bund dazu, im Eiltempo das Reiserecht zu reformieren. Noch bis zum Sommer will das Kabinett durch eine Neugestaltung der Insolvenzsicherung Kunden besser schützen.
Demnach soll ein Fonds bei einer Pleite bereits erfolgte Zahlungen und Kosten von Rückholaktionen absichern. Allerdings erst, wenn eine vom Anbieter gebildete Sicherheit (bonitätsabhängig) verbraucht ist. Nur Veranstalter, die in den gemeinsamen Topf einzahlen, sollen dann Pauschalreisen anbieten dürfen. Gerade inmitten der Corona-Krise müsse der Branche eine angemessene Übergangszeit in das neue Modell eingeräumt werden, betont der Reiseverband DRV. Grundsätzlich begrüßt Präsident Norbert Fiebig den Vorschlag aus der Feder von Justizministerin Christine Lambrecht, nimmt er doch auch die Versicherer stärker in die Pflicht. Künftig soll es denn keine Haftungsgrenze mehr für Erstattungen von Versicherern geben. Aktuell liegt diese bei 110 Mio. Euro pro Gj., was sich bei Thomas Cook als deutlich zu wenig erwiesen hatte. Geht die Neuregelung durch, muss auch bei enormen Schadenssummen nicht mehr der Steuerzahler in die Bresche springen.
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