Jahressteuergesetz – Anleger hängen noch immer in der Luft
Politik zögert mit Entscheidung zu Optionsscheinen _ Da seit Jahresbeginn neue Regelungen für die steuerliche Behandlung von Termingeschäften gelten, bei der Verluste nur bis 20 000 Euro jährlich verrechnet werden dürfen, brauchen Privatanleger eine klare Definition, welche Finanzprodukte dies betrifft, so fordert der Deutsche Derivate Verband (DDV) vehement (s. PLATOW v. 22.1.). Vor allem Optionsscheine und Knock-Out-Produkte stehen hier im Fokus, da Anleger sie oft und gerne nutzen, um darüber Preisschwankungen ihrer Wertpapiere zu minimieren.
Mit einer Modellrechnung unterstreicht der DDV nun seine Forderung, wonach Optionsscheine eben nicht als Termingeschäfte zu definieren seien und dürfte angesichts der drohenden Steuerbelastung damit jedem Privatanleger aus der Seele sprechen. Gemäß der DDV-Berechnungen könnte sich bei Absicherung eines langfristigen DAX-Investments von 100 000 Euro über 34 Jahre mit Optionsscheinen die Steuerlast mehr als verdoppeln, von 123 000 Euro auf 290 000 Euro.
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