Hauptversammlungen

Weg frei für die virtuelle HV

Virtuelle HV der BASF
Virtuelle HV der BASF © BASF SE

_ Für neue Gesetze braucht die Ampel in diesen Zeiten manchmal nur ein paar Tage. Nicht ganz so schnell, aber immer noch recht flott ging es mit der Dauerlösung für virtuelle Hauptversammlungen, die in der Nacht zum Freitag (8.7.) vom Bundestag verabschiedet wurde – der Corona-Notbehelf, nach dem die digitalen Aktionärsversammlungen bisher geregelt waren, läuft Ende August aus. Im Vorfeld hatten manche ob der Konfliktträchtigkeit des Themas schon damit gerechnet, dass Justizminister Marco Buschmann das Provisorium noch einmal verlängern würde.

Überraschungen gab es inhaltlich nun keine mehr. Mit kleinen Modifikationen wurde über die Version des Gesetzes abgestimmt, die vor Kurzem noch v.a. von Emittentenseite hart kritisiert worden war. Buschmann hatte den ursprünglichen Referentenentwurf auf Druck von Aktionärsvertretern kräftig nachbessern lassen und Rede-, Nachfrage- und Antragsmöglichkeiten nicht nur im Vorfeld, sondern auch in der laufenden Sitzung ermöglicht.

Unternehmensjuristen, DAI und andere warnten darum vor Zusatzaufwand, Rechtsunsicherheit und Anfechtungsrisiken. Kenner der Materie rechnen nun damit, dass einige Unternehmen vorangehen werden, wie bei den erweiterten Live-Fragemöglichkeiten in der HV-Saison 2021 etwa die Deutsche Bank, während die meisten abwarten, bis sich ein Marktstandard herausbildet.

Viele dürften das virtuelle Format auch gar nicht in vollem Umfang nutzen, prophezeit Hartwin Bungert, Gesellschaftsrechtspartner bei der Kanzlei Hengeler Mueller: „Die Vorteile der Vorverlagerung der Fragen sind durch die Veröffentlichungspflicht für die Antworten und das unbegrenzte Nachfragerecht in der HV entfallen, und damit auch ein wesentlicher Teil der Kostenersparnis. Letztlich wird der Fragenteil der HV verdoppelt.“

Stattdessen dürften die meisten Unternehmen, die ihre Aktionäre nicht ohnehin wieder ganz traditionell in großen Hallen versammeln, eine abgespeckte Version nutzen, meint Bungert – „eine virtuelle HV, die der Präsenz-HV nachempfunden ist, mit Rede- und Fragebeiträgen der Aktionäre im Wege der Videokommunikation, aber ohne jegliche Vorab-Fragen und -Stellungnahmen.“ Womit dann eigentlich wieder alles beim Alten wäre, nur eben am Bildschirm.

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