Steuern

Grundsteuer – Keine Angst vor „Elster“

Rund 12 Mio. Bundesbürger haben Grundbesitz, sind also von der ab 2025 anzuwendenden neuen, ebenfalls jährlich zu zahlenden Grundsteuer, einer der wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden, betroffen.

Nachdem die Bewertung nach Einheitswerten der Jahre 1935/1964 (neue/alte) Bundesländer 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde, müssen knapp 36 Mio. Grundstücke neu bewertet werden. Dafür sollen Eigentümer zwischen 1.7. und 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung auf den 1.1.2022 abgeben. Am einfachsten geht das elektronisch mit „Elster“, einem bereits 1996 von den Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes gestarteten Tool zur papierlosen Abwicklung von Steuererklärungen.

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