Bankensektor

AGB-Änderungen – Frühes Targobank-Pop-up war Nötigung

AGB-Änderungen – Frühes Targobank-Pop-up war Nötigung
AGB-Änderungen – Frühes Targobank-Pop-up war Nötigung © Unsplash

_ Die „Zufügung oder Androhung von Nachteilen“, wenn der Geschäftspartner anders handelt als man will, klingt zwar nicht so drastisch wie die strafrechtlich definierte Nötigung („mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel“).

Die feine Art ist aber auch die zivilrechtliche Spielart nicht. Unschön also, dass das LG Düsseldorf die Targobank wegen Nötigung durch Pop-up-Fenster verurteilte, mit denen die Bank ihre Kunden zur Zustimmung zu AGB-Änderungen aufgefordert hatte. Angestrengt hatte den Prozess der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

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