Kreditwirtschaft warnt vor Risiken bei geplantem „Namensabgleich“
Einführung wohl in Q4 2025 _ Im November haben sich die beteiligten EU-Institutionen – Kommission, Rat und Parlament –auf wesentliche Inhalte der zukünftigen EU-Verordnung für Echtzeit-Überweisungen (Instant Credit Transfers) geeinigt.
Der Gesetzgeber verlangt, dass ein „Kontonummer-Namens-Abgleich“ (KNA) der Zahlungsempfängerdaten vor der Beauftragung von Echtzeit-Überweisungen vorgenommen werden muss. Hierbei sollen die Institute zukünftig eine Prüfung von Abweichungen zwischen dem Namen und der Kontonummer (IBAN) des Zahlungsempfängers vor der Autorisierung durchführen. Der Zahler kann dann entscheiden, ob er die Überweisung durchführen möchte.
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