Bringt das „ZuFinG“ bald die Aktionäre auf die Barrikaden?
nicht nur Mehrstimmrechtsaktien kontrovers _ Als Christian Lindner und Marco Buschmann im vergangenen Sommer ihre Pläne für ein „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ (ZuFinG) präsentierten, klang der Projektname zwar hochtrabend. Doch den FDP-Ministern geht es keineswegs nur darum, Finanzierungs- und steuerliche Hürden für Startups wegzuräumen. Der uns vorliegende Referentenentwurf, der in Berlin gerade die Ressortabstimmung durchläuft, umfasst ein ganzes Maßnahmenpaket, das in fast 30 andere Vorschriften eingreifen soll, vom Börsen- bis zum Umsatzsteuergesetz.
Auch für die Aktionäre altehrwürdiger Unternehmen könnte sich damit Grundlegendes ändern. Denn mit der (Wieder-)Einführung von Mehrstimmrechtsaktien kratzt der Entwurf am Prinzip „one share, one vote“, das in Deutschland immerhin seit einem Vierteljahrhundert gilt. Aktionärsschützer seien „entsetzt“, heißt es schon. Ein „einseitiger“ Entwurf, bei dem man vor lauter Startup-Begeisterung „überhaupt nicht an die Anleger gedacht“ habe, sagte uns auch DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Dagegen hält Christoph Seibt, Gesellschaftsrechtsexperte bei der Kanzlei Freshfields, die Aufregung für „nicht wirklich begründet“. Schließlich gebe es u. a. mit KGaAs längst andere Gestaltungsmöglichkeiten, um den Einfluss von Gründern temporär zu sichern.
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