Stiftungen – Nähe zu Konzernen ist Fluch und Segen

Zu den bekanntesten der gut 21 300 Einrichtungen umfassenden deutschen Stiftungslandschaft zählen v. a. solche mit Unternehmensnähe. Darunter die Stiftungen prominenter Namenträger wie Else Kröner-Fresenius, Robert Bosch oder Bertelsmann. Doch ausgerechnet diesen mangelt es an Transparenz, so das Resümee des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Dabei sei es wichtig, dass steuerliche Begünstigungen, enge personelle Verflechtungen oder Beteiligungen am jeweiligen Konzern zur Offenheit von Informationen über Stiftungs-Aktivitäten verpflichten, so einer der Autoren zu PLATOW. Doch nur 36% der untersuchten Stiftungen mit Unternehmensnähe veröffentlichen ihre Satzung, 34% geben regelmäßig Tätigkeitsberichte heraus. Mehr als die Hälfte macht keine Angaben zum Stiftungsvermögen.

Mit ihrem Plädoyer für gesetzliche Transparenzstandards und öffentliche Stiftungsregister rennen die Wissenschaftler des WZB beim Bundesverband Deutscher Stiftungen (BDS) offene Türen ein. Der BDS fordere schon lange umfangreiche Register für alle Stiftungsarten und unterstütze größtmögliche Offenheit. Doch die Stiftungslandschaft sei groß und schwerfällig. Viele Unternehmensstiftungen, denen oft alleine der Stiftername Bekanntheit verleiht, unterschätzen den potenziellen Vorteil. Nicht nur Seriosität und Image des Unternehmens ließe sich durch umfangreiche Transparenz verbessern. Sie schaffe Vertrauen zwischen Gesellschaft und Stiftung und dies sei ein zentraler Aspekt im Stiftungswesen, erklärt uns ein BDS-Sprecher. Doch die Sensibilität über die öffentliche Verantwortung nehme unter den Stiftungen langsam zu. Der BDS mahnt jedoch davor, mangelnde Transparenz mit fehlender Kontrolle gleichzusetzen. Aufsichts- und Finanzbehörden erfüllen ihre Rolle als „Watchdog“ schon sehr genau und stellen Stiftungen unter strenge Regeln bei der Umsetzung ihres gesellschaftlichen Engagements. Vertrauensschaffende Transparenz und das Recht, gewisse Aspekte intern zu halten bleibt ein Drahtseilakt, dem sich Stiftungen weiterhin stellen werden müssen.

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