Lloyds – Schießt BaFin mit erhöhten Anforderungen ins Leere?
„Bereits mehr Eigenkapital als nötig“ _ „Wir arbeiten daran, alle Mängel abzuarbeiten“, sagt Franz von L’Estocq, Managing Director Marktfolge bei der Lloyds Bank, im Gespräch mit PLATOW. Vorausgegangen war eine Anfrage unsererseits zu den Maßnahmen der BaFin gegen das Institut. Diese hatte eine erhöhte Eigenmittelanforderung wegen Verstößen gegen das KWG verhängt.
Lloyds habe gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verstoßen. Nach einer 2023 vorgenommenen Sonderprüfung war die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Bereichen gegeben gewesen.
Zuvor waren die Probleme von der Bundesbank bei einer Prüfung im Q3 des Vorjahres festgestellt worden. Das Abarbeiten der Mängel werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen, so L’Estocq, und wäre „nächstes Jahr abgeschlossen“. Derzeit werde einmal im Monat an die Aufsicht berichtet, aber der Prozess wäre erst beendet, wenn „alle Findings abgearbeitet sind“. Der Manager erwartet „keine Auswirkungen auf unser Geschäft“, das schließe die erhöhte Eigenmittelanforderung mit ein.
Wir halten einen Kapitalpuffer, der auch die neuen Anforderungen übertrifft“, erklärt L’Estocq. Daher habe die Maßnahme keine Auswirkungen und sei „de facto keine Kapitalerhöhung“. Die britische Mutter spezifiziert auf Anfrage, dass das gehaltene Kapital rd. 5,5% über dem neuen Schwellenwert liege. Lloyds ist nicht die einzige Bank, die momentan eine BaFin Liste abarbeitet, allein 2024 bekamen u.a. die Commerzbank, Landwirtschaftliche Rentenbank, N26, Solaris oder Julius Bär Post der Aufsicht.
Die Bonner haben die Zügel spätesten seit dem Amtsantritt ihres neuen Chefs, Mark Branson, deutlich angezogen, sind maßnahmenfreudiger geworden und nennen im Gegensatz zu früher bei Verstößen nun auch Ross und Reiter. Es ist speziell die daraus folgende mediale Berichterstattung, die den Häusern schwer im Magen liegt. Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass die Anordnungswelle der Aufsicht in nächster Zeit ausläuft, der Regulierungsdruck steigt.
Vor allem, da die Mindestanforderungen an das Risikomanagement nicht statisch, sondern ein lebender Organismus sind – in den u.a. auch stetig neue EU-Anforderungen einfließen. Hinzu kommt, dass der Aufsichtsprozess bei Banken meist ein verwaltungsrechtlicher Akt ist, der einem Muster folgt. In der Versicherungsaufsicht geht es häufiger informeller zu. Die Banken sind aus diesen Gründen gut beraten, die prinzipienorientierten Anforderungen einer beherzten BaFin in Zukunft etwas ernster zu nehmen. mv
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