Aufsichtsbehörde

ESMA resümiert Regeln zur Fondsvermarktung

_ Zum zweiten Mal nach 2021 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) am Montag (3.7.) ihren Bericht über nationale Vorschriften für die Vermarktung von Investmentfonds vorgelegt.

Dabei orientiert sich die ESMA an Art. 4 ihrer 2019 veröffentlichten Verordnung und der entsprechenden Leitlinie von 2021. Grundsätzlich habe die Verordnung zu einem „höheren Maß an Harmonisierung“ bei den im ersten Bericht festgestellten nationalen Unterschieden beigetragen, so die Aufsichtsbehörde.

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