Schwere Hypothek für EY-Prüfer
Apas-Strafe stellt Neustart inFrage _ Mit ihrer Entscheidung in Sachen EY und Wirecard hat es sich die Bundes-Abschlussprüferaufsichtsstelle (Apas) sicher nicht leicht gemacht. Steht sie doch doppelt in der Kritik: Als Wirecard noch als nationaler Fintech-Champion galt, fiel der Apas jahrelang ähnlich wenig auf wie der BaFin, diversen Warnungen zum Trotz. Die EY-WPs nun mit Samthandschuhen anzufassen, verbot sich also schon aus Rücksicht auf den eigenen Ruf. Ein allzu hartes Durchgreifen aber auch, denn in einem faktischen Oligopol wie bei den „Big Four“-WP-Gesellschaften einen der vier Player aus dem Rennen zu nehmen, röche fast unweigerlich nach Begünstigung der übrigen drei.
Die Aufseher lösten das Dilemma mit sechsstelligen Geldstrafen und einem zweijährigen Annahmeverbot für neue Prüfaufträge von sog. PIEs, Firmen von „öffentlichem Interesse“, also börsennotierten Unternehmen und dem Großteil des Finanzsektors. Immerhin die härteste jemals gegen WPs verhängte Strafe, wie es heißt. „Das PIE-Mandatsannahmeverbot ist sehr viel gravierender als die verhängte Geldbuße“, sagt Jörg Hossenfelder, Mitherausgeber der Lünendonk-Studie zum Prüfer- und Beratermarkt.
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