Immobilienfonds – Bald auch ohne Photovoltaik-Verbot?
der Schlüssel liegt im Steuerrecht _ Wie schnell es mit der Energiewende gehen kann, wenn die finanziellen Anreize stimmen, kann man in den kleinsten Bauerndörfern besichtigen – seit Einführung der EEG-Einspeisevergütung vor 20 Jahren sind viele Höfe über und über mit Solarmodulen gepflastert. Dass im Gewerbegebiet gleich nebenan die Flachdächer ebenso ungenutzt blieben wie bei den meisten Wohnblocks, liegt dagegen vielfach schlicht an den steuerrechtlichen Vorgaben.
Spezialfonds, die die meisten institutionellen Anleger nutzen, dürfen nur einen geringen Prozentsatz abseits der Vermietung verdienen, wenn sie nicht mit sämtlichen Einnahmen, Miete eingeschlossen, gewerbesteuerpflichtig werden und damit renditemäßig abstürzen wollen. In bestimmten Fällen drohen sogar „fiktive Veräußerungsgewinne“, die komplett versteuert werden müssten. Was eigentlich den Missbrauch der Fondsstrukturen verhindern soll, bremst also künstlich die grüne Transformation. Bei Robert Habeck dürfte die Fondsbranche durchaus auf offene Ohren stoßen, wenn sie für Sonderregeln zugunsten Erneuerbarer Energien und Ladestationen trommelt. „Ohne investmentsteuerrechtliche Folgeanpassungen laufen die guten aufsichtsrechtlichen Vorschläge im Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes ins Leere“, sagt uns BVI-Steuerexperte Bastian Hammer. Diese Pläne sehen vor, dass bestimmte Immobilienfonds auch in Erneuerbare Energieanlagen investieren dürfen.
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