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Altersvorsorgegesetz – Schlag für GDV, Sieg für BVI

Gebäude des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft)
Gebäude des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) © GDV

_ Das ist ein großer Wurf und bedeutet einen Paradigmenwechsel in der privaten Altersvorsorge“, jubelt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI, anlässlich der Veröffentlichung zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge (GRpA). „Das bisherige, weltweit längst überholte Mantra, dass Altersvorsorge eine 100%-Beitragsgarantie und eine Leibrente umfassen muss, gilt nicht mehr.“

Damit hat Richter recht, und es trifft den Versichererverband GDV hart, der 15 Monate mit Zähnen und Klauen für die lebenslange Rente (Leibrente) kämpfte und den Ton zuletzt massiv verschärfte (s. PLATOW v. 3.9.). Letztlich vergeblich, was zeigt, dass die Lebensversicherer, die seit der Niedrigzinsära fast ausschließlich auf Fondsprodukte setzen, an Marktrelevanz und politischer Durchsetzungskraft verloren haben. Der Gesetzesentwurf sieht ein sogenanntes zertifiziertes Altersvorsorgedepot vor, ohne Zwang zu Garantien und Verrentung.

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