Amgen ist eine Abwarteposition
Ein kurzer Nachtrag zu Amgen, weil dazu Leseranfragen kamen: Ja, die erzielten 146% Gewinn seit der Erstempfehlung vom 26.11.08 können Sie ohne Abzug von Steuern einstreichen. Da der Kauf vor der zum Jahreswechsel 2008/09 eingeführten Abgeltungsteuer erfolgte und Sie das Papier (143,80 US-Dollar; US0311621009) länger als zwölf Monate gehalten haben, greift hier noch die alte Regel mit der Spekulationsfrist. Für unsere im Musterdepot aufgebaute Position gilt dies leider nicht (siehe PB v. 30.9.). Unabhängig davon sollten Sie bei der Amgen-Aktie trotz akzeptabler Bewertung (2016er-KGV 15) nach dem Fall unter unser Stopp-Loss-Limit erst einmal abwarten.