Indien – Steuerreform schafft Binnenmarkt
Indiens große Steuerreform ist am 1. Juli in Kraft getreten. Seitdem gilt eine landesweit einheitliche Mehrwertsteuer mit vier unterschiedlichen Steuersätzen auf verschiedene Warengruppen. Diese GST (Goods and Services Tax) löst ein System von insgesamt elf gesamt- und einzelstaatlichen Steuern ab. Je nach Bundesstaat variierten diese Steuersätze z. T. noch erheblich. So gab es bisher einzelstaatliche „Luxussteuern“ mit Sätzen zwischen 3 und 20% oder die „Central Sales Tax“, die bei jeder Querung einzelstaatlicher Grenzen mit 2% fällig wurde – zusätzlich zu einzelstaatlichen „Entry Taxes“ mit Sätzen bis zu 12,5%, die bei der Einfuhr von Gütern in den jeweiligen Bundesstaat anfiel. Zu diesem System gehörten auch Zollkontrollen an Grenzübergängen zwischen den Einzelstaaten. Mit der Reform verschwindet mit den Kontrollen an den Binnengrenzen auch ein wichtiger Anknüpfungspunkt für die grassierende Korruption. Vor allem aber ermöglicht der vergrößerte einheitliche Markt weitergehende Spezialisierung und entsprechend komplexere Wertschöpfungsketten.